Lexikon » Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Kaufleute laut Handelsgesetzbuch sind dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss durchzuführen. Dabei sind die sogenannten Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung einzuhalten.
Im Wesentlichen besagen diese, dass die Erstellung der Bilanz und die Buchführung den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen müssen.
Doch auch weitere Regelungen wie zum Beispiel die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellungen sind verankert. Ebenso wichtiger Bestandteil ist die sogenannte Bilanzidentität: Sie besagt, dass die Abschlussbilanz des Vorjahres, der Eröffnungsbilanz des Folgejahres entsprechen muss.
Nur so ist eine lückenlose Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung garantiert. Auch das in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung festgelegte Saldierungsverbot ist elementar. Es besagt, dass Erträge on Aufwendung aus Transparenzgründen nicht miteinander verrechnet werden dürfen.
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