Grundkapital


Kurz & einfach erklärt:

Grundkapital verständlich & knapp definiert

Der Begriff Grundkapital meint das aufzubringende Mindestkapital bei der Gründung einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH. Aus der Summe der Nennbeträge ergibt sich die Höhe dieses Grundkapitals, das mindestens 50.000 Euro umfassen muss und in kleine Teilbeträge zerlegt wird, die in Form von Geschäftsanteilen oder Aktien zum Kauf angeboten werden. Das jeweilige Unternehmen haftet mit diesem Grundkapital gegenüber seinen Gläubigern.

Beim Grundkapital handelt es sich um den mindestens aufzubringenden Kapitalbetrag, wenn eine Aktiengesellschaft oder GmbH gegründet wird. Dabei wird das Grundkapital in kleine Teilbeträge zerlegt. In der Form von Geschäftsanteilen oder Aktien wird es zum Kauf angeboten. Aus der Summe der Nennbeträge ergibt sich die Höhe des Grundkapitals, wobei die Mindesthöhe auf 50.000 Euro festgelegt ist.



Bei der Gründung muss das Grundkapital zur Verfügung stehen und dauerhaft erhalten bleiben. Ein Unternehmen haftet mit dem Grundkapital gegenüber Gläubigern, beispielsweise Banken oder Lieferanten. Dies bezeichnet die so genannte Garantiefunktion des Grundkapitals.

Zu beachten ist:

  • Das Grundkapital hat kaum etwas mit dem Wert des Unternehmens zu tun, denn dieser kann niedriger oder ebenso höher sein als das Grundkapital.
  • Das Grundkapital wird durch die Kapitalerhöhung oder -herabsetzung den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend verändert.
  • Das Grundkapital ist in der Bilanz auf der Passivseite als ein gezeichnetes Kapital auszuweisen.

Das wichtigste zum Thema Grundkapital auf einem Blick:

  • Mindester aufzubringender Kapitalbetrag zur Gründung einer Aktiengesellschaft oder GmbH
  • Mindesthöhe 50.000 Euro
  • Summe der Nennbeträge
  • Haftung mit dem Grundkapital gegenüber Gläubigern

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