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Lexikon » Grundbuch

Grundbuch


Das Grundbuch - auch Journal oder Tagebuch genannt - ist der Teil der Buchhaltung, in welchem sämtliche Geschäftsvorfälle eines Unternehmens chronologisch aufgeführt werden.

Nach dem Stand der Bearbeitung werden tagesaktuell mindestens erfasst: Datum, Vorgang, Vermerke, Konto- und Gegenkonto sowie der Betrag.

Somit lassen sich alle Geschäftsvorgänge zum Beleg zurückverfolgen. Beispiele für Grundbücher sind Kassen-, Rechnungseingangs- und Rechnungsausgangsbücher.

« Gleichgewichtspreis Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung »


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