GmbH-Pflichtprüfung


Kurz & einfach erklärt:

GmbH-Pflichtprüfung verständlich & knapp definiert

Mit der GmbH-Pflichtprüfung regelt der Gesetzgeber, dass Unternehmen ihren Jahresabschluss von einem externen Abschlussprüfer unterzeichnen lassen müssen. So soll Fehlern – bewusster oder unbewusster Art – bei der Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgebeugt werden.
notes Inhalte

Die GmbH-Pflichtprüfung regelt, dass der Jahresabschluss einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung von einem Abschlussprüfer überprüft werden muss. Dabei ist dieser Prüfer unabhängig, so dass er die Rechtmäßigkeit des Jahresabschlusses wirklich gewährleisten kann.

Jahresabschluss einer GmbH

In Deutschland sind alle Kapitalgesellschaften grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Enthalten sind in diesem unter anderem eine Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz. Diese Dokumente dienen wiederum insbesondere zwei Zwecken:

  • Steuern werden auf Basis des im Jahresabschluss ausgewiesenen Betriebsergebnisses erhoben.
  • Externe Stakeholder wie Banken oder Geschäftspartner können aus dem Jahresabschluss Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation der GmbH ziehen.


Selbstverständlich ist es wichtig, dass das Unternehmen eine komplett wahrheitsgemäße Bilanz vorlegt. Andernfalls würden beispielsweise Steuern in falscher Höhe entrichtet werden. Auch Geschäftspartner würden dann etwa auf die wirtschaftliche Stabilität von Unternehmen vertrauen, obwohl diese nicht gegeben ist.

Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber vor, dass der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften grundsätzlich zu überprüfen ist. Ein Abschlussprüfer bescheinigt dem Unternehmen mit seiner Unterschrift, dass Bilanz, GuV und andere Dokumente absolut der Wahrheit entsprechen.

Ab wann greift die Pflicht zur Prüfung?

Die Beauftragung einer externen Wirtschaftsprüfung ist für Unternehmen mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden. Denn die Prüfung der Bilanz und der GuV an sich erfordert einen relativ hohen Zeitaufwand. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber bei der GmbH-Pflichtprüfung einige Ausnahmen vor:

  • Die Bilanzsumme liegt unterhalb eines Betrags von 4,015 Millionen Euro – nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags.
  • Der Umsatz lag in den letzten zwölf Monaten bei weniger als 8,030 Millionen Euro.
  • Das Unternehmen beschäftigt weniger als 50 Mitarbeiter.


Zu beachten gilt es, dass das Unternehmen alle drei Kriterien erfüllen muss. Hat es beispielsweise 51 Mitarbeiter, so sind Umsatz und Bilanzsumme irrelevant, denn die GmbH-Pflichtprüfung muss ohnehin vollzogen werden.

Wahrheitsgemäße Angaben

Auch wenn kleinere Kapitalgesellschaften keine externe Wirtschaftsprüfung beauftragen müssen, so dürfen sie trotzdem keine fehlerhaften Angaben beim Jahresabschluss machen. Sofern dies bewusst geschieht, können die Tatbestände der Bilanzfälschung oder Steuerhinterziehung erfüllt sein. Aus diesem Grund werden die Jahresabschlüsse meist nicht intern im Unternehmen, sondern von externen Steuerkanzleien erstellt.

GmbH-Pflichtprüfung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Die GmbH-Pflichtprüfung gilt für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften
  • Diese müssen ihre Abschlüsse von einem externen Abschlussprüfer überprüfen lassen
  • Ausgenommen hiervon sind nur vergleichsweise kleine Kapitalgesellschaften

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