Gewerbefreiheit


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Die Gewerbefreiheit ist das grundsätzliche Recht für jeden, ein Gewerbe anzumelden und auszuüben. Sie steht dem mittelalterlichen Zunftwesen entgegen, welches dieses Recht nicht vorsah. Die Gewerbefreiheit hat zwei Funktionen:

  1. handelt es sich um ein persönliches Grundrecht der freien Berufsausübung, festgehalten in Artikel 12 des Grundgesetzes.
  2. sichert sie die freie Marktwirtschaft, indem sie Wettbewerb ermöglicht.


Dieses Grundrecht gilt aber nicht uneingeschränkt. In vielen Bereichen müssen Selbstständige gewisse Voraussetzungen für eine gewerbliche Tätigkeit erfüllen.

Beschränkungen der Gewerbefreiheit


Der Staat setzt der Gewerbefreiheit in einigen Berufsfeldern Schranken, um das Allgemeinwohl und Einzelne zu schützen. Deswegen gibt es erlaubnispflichtige Gewerbe. Selbstständige brauchen je nach Geschäftsfeld eine Erlaubnis, Lizenz oder Konzession. Das gilt zum Beispiel für:

  • Pflegeheime
  • Klinik
  • Makler
  • Finanzdienstleistungen
  • Handwerker
  • Waffenhandel
  • gastronomische Betriebe


Auch bei Freiberuflern wie Ärzten und Steuerberatern existieren Zulassungsvoraussetzungen und damit Einschränkungen beim Recht auf freie Berufsausübung. Diese Voraussetzungen differieren zwischen den Branchen. Oft fordert der Staat den Nachweis der Zuverlässigkeit, zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag. Der Nachweis der fachlichen Eignung kann ebenfalls erforderlich sein, etwa durch eine Ausbildung. Die Überprüfung und Entscheidung übernimmt vielfach das Gewerbeamt, aber auch andere Institutionen wie die Pflegekasse können zuständig sein.

Gründe für die Erlaubnispflicht und Diskussionen


In einigen Bereichen ist der Grund der Restriktion offensichtlich: Ein unzuverlässiger Waffenhändler gefährdet die öffentliche Sicherheit, ein ungeeigneter Klinikleiter das Wohl seiner Patienten, inkompetente Finanzdienstleister das Vermögen von Anleger. Manche Beschränkungen sind jedoch umstritten, das gilt unter anderem für Handwerker. Nur wer einen Meisterbrief vorweist, darf eine Firma eröffnen. Befürworter dieser Voraussetzung argumentieren, dass sie die Qualität des Handwerks sichert. Gegner sehen darin einen unangemessenen Eingriff in die Gewerbefreiheit. Sie glauben, dass Kunden die Leistungen von Handwerkern selbst beurteilen können und der Wettbewerb guten Handwerkern einen wirtschaftlichen Vorteil garantiert.

Gewerbefreiheit in Kürze:


  • Grundrecht auf freie Berufsausübung
  • in vielen Bereichen Zulassungsvoraussetzungen
  • Zuverlässigkeit und fachliche Eignung als mögliche Kriterien
  • Schutz anderer als Grund für Beschränkungen
  • teilweise sind Restriktionen umstritten

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