Gesetzliches Zahlungsmittel


Kurz & einfach erklärt:

Gesetzliches Zahlungsmittel verständlich & knapp definiert

Das gesetzliche Zahlungsmittel ist das einzige, das in einer Volkswirtschaft für Zahlungen akzeptiert werden muss. Gläubiger können die Begleichung einer Schuld mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen.
notes Inhalte

Ein gesetzliches Zahlungsmittel kann im Zahlungsverkehr als übertragbarer Wertträger eingesetzt werden. Konkret dient das Zahlungsmittel als Gegenleistung für eine erbrachte Leistung. In Deutschland ist ausschließlich Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt.

Was ist ein gesetzliches Zahlungsmittel?

Geld kann seine Funktion als Zahlungsmittel nur dann erfüllen, wenn es Glaubwürdigkeit aufweist. Diese Glaubwürdigkeit erhält der Euro in Deutschland bzw. der kompletten Eurozone dadurch, dass es gesetzliches Zahlungsmittel ist. Somit ist für alle Unternehmen und Bürger klar, womit sie Leistungen begleichen können: dem Euro. Konkret sieht der Staat dabei ausschließlich Banknoten und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel vor. Auch das Privileg für die Herstellung dieses Zahlungsmittels liegt ausschließlich beim Staat bzw. der EZB.

In der Praxis können Verbraucher und Unternehmen aber auch auf anderem Wege Gegenleistungen für ein Geschäft erbringen. So kann Geld auch überwiesen oder per EC-Karte transferiert werden. Auch moderne Bezahldienstleister wie PayPal oder Sofortüberweisung sind gesetzlich legitimiert. Akzeptiert ein stationärer Händler beispielsweise US-Dollar für einen Einkauf, ist auch das in Ordnung. Letztlich ist aber nur der Euro das gesetzliche Zahlungsmittel, das von allen Wirtschaftssubjekten als solches auch akzeptiert werden muss.

Annahmepflicht für gesetzliche Zahlungsmittel

Um das gesetzliche Zahlungsmittel als solches durchzusetzen, hat der Staat eine sogenannte Annahmepflicht erlassen. Das heißt, dass Gläubiger Scheine und Münzen als Zahlungsmittel annehmen müssen. Ein Beispiel:

  • Ein Kunde kauft im Supermarkt ein.
  • An der Kasse teilt ihm die Kassiererin mit, dass hier nur per Kredit- oder EC-Karte bezahlt werden dürfe.
  • Der Kunde weigert sich und besteht auf der Barzahlung.
  • Laut dem Gesetzgeber ist der Kunde im Recht, denn das gesetzliche Zahlungsmittel muss vom Gläubiger – in diesem Fall dem Supermarkt – als solches akzeptiert werden.


Eine Ausnahme besteht nur bei Münzen
. So ist die Annahmepflicht in Deutschland auf 50 einzelne Münzen begrenzt, um den Aufwand für den Gläubiger gering zu halten.

Gesetzliches Zahlungsmittel – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Das gesetzliche Zahlungsmittel ist vom Staat legitimiert und kann nur von ihm oder der Notenbank ausgegeben werden
  • In Deutschland sind Münzen und Scheine (Euro) das gesetzliche Zahlungsmittel
  • Für die Scheine und Münzen bestehe eine ausdrückliche Annahmepflicht

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