Gerichtsstand


Kurz & einfach erklärt:

Gerichtsstand verständlich & knapp definiert

Der Gerichtsstand gibt an, welches Gericht im Einzelfall zuständig ist. Der allgemeine Gerichtsstand gibt die örtliche Zuständigkeit an und wird in den meisten Fällen durch den Wohnsitz des Beklagten bestimmt.
notes Inhalte

Der Gerichtsstand gibt bei Verfahren an, an welchem Ort sich das zuständige Gericht befindet. In Zivilprozessen handelt es sich gewöhnlich um den Wohnort des Beklagten. Bei beklagten juristischen Personen öffentlichen Rechts wie Unternehmen liegt der Gerichtsstand in der Regel am Verwaltungssitz. Es gibt in Zivilprozessen mit nicht ausschließlichen und ausschließlichen Gerichtständen jedoch zwei Formen der besonderen Gerichtsstände, die Ausnahmen darstellen. In Strafprozessen existieren abweichende Regelungen, der Gerichtsstand kann unter anderem am Tatort sein.

Regelungen und Sinn des Gerichtsstands


Detaillierte Regelungen hat der Gesetzgeber in den Prozessordnungen vorgenommen, zum Beispiel in der Zivilprozessordnung. Diese Bestimmungen sollen erstens bei allen Beteiligten für Klarheit sorgen. So können sich Kläger dank dieses Wissens sofort an das richtige Gericht wenden. Zweitens dienen die Regelungen der einfachen Handhabung und dem strukturierten Arbeiten von Gerichten. In den meisten Fällen ist die Feststellung des Gerichtsstands eine Formsache. Ohne diese eindeutige Verteilung der Zuständigkeiten müssten Gerichte zuerst aufwendig entscheiden, welches Gericht sich dem Verfahren annehmen soll.

Besondere Gerichtsstände


In einigen Rechtsbereichen sieht der Gesetzgeber besondere Gerichtsstände vor, die nicht auf dem Wohnort oder dem Unternehmenssitz basieren. Zu unterscheiden sich nicht ausschließliche und ausschließliche Gerichtsstände. Bei nicht ausschließlichen Gerichtsständen existiert ein Wahlrecht, mindestens zwei Gerichte kommen infrage. Das gilt zum Beispiel für den Arbeitsort bei Arbeitsrechtsprozessen oder bei Unterhaltsklagen, bei denen auch das Gericht am Wohnort des Klägers zuständig sein kann. Ausschließliche Gerichtsstände gibt es unter anderem bei Umweltdelikten. Dasjenige Gericht bearbeitet das Verfahren, in dessen örtlicher Zuständigkeit das Delikt stattgefunden hat.

Gerichtsstandsvereinbarung


Kaufleute und juristische Personen öffentlichen Rechts können untereinander einen anderen Gerichtsstand vereinbaren. Dieses Verfahren, das nur für die erste Instanz erlaubt ist, wird Prorogation genannt. Fälle, bei denen der Gesetzgeber einen ausschließlichen Gerichtsstand vorsieht, sind von dieser Möglichkeit ausgenommen.

Gerichtsstand - das Wichtigste:

  • bestimmt, welches örtliche Gericht zuständig ist
  • in Zivilprozessen meist der Wohnort oder der Firmensitz des Beklagen
  • besondere Gerichtsstände als Ausnahme
  • Wahlrecht bei nicht ausschließlichen Gerichtsständen
  • bei ausschließlichen Gerichtsständen Festlegung durch den Gesetzgeber

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