Genussschein


Kurz & einfach erklärt:

Genussschein verständlich & knapp definiert

Ein Genussschein ist ein oftmals von Banken eingesetztes Wertpapier. Es kann flexibel ausgestaltet werden, ist aber generell als Mischung aus Eigen- und Fremdkapital anzusehen. Denn der Inhaber des Wertpapiers hat einen Anspruch auf die Rückzahlung seines Kapitals, wird aber oftmals am Unternehmenserfolg beteiligt.
notes Inhalte

Ein Genusschein weist sowohl Elemente einer Aktie als auch Elemente einer Anleihe auf. Es gibt keine gesetzliche Regelung für Genussscheine. Jedoch wird ein Genusschein stets ohne Stimmrecht am ausgebenden Unternehmen ausgegeben. Dennoch sind Genusscheine auch an der Börse handelbar. 


Ein Genusschein kann als Schein mit Festverzinsung, als Genusschein mit Wandelrecht in eine Aktie, als Genussschein mit ertragsbedingter Ausschüttung oder mit einem Optionsrecht auf den Aktienbezug gegen Zahlung einer Optionsprämie ausgegeben werden.

Funktionsweise eines Genussscheins

Unternehmen bieten sich viele Möglichkeiten, frisches Kapital zu beschaffen. Der Genussschein ist dabei ein Mittel, das sowohl Merkmale von Eigenkapital als auch von Fremdkapital aufweist. Auf der einen Seite hat der Inhaber des Genussscheins das Recht darauf, sein investiertes Kapital am Ende der Laufzeit in vollständiger Höhe wieder zu erlangen. Auf der anderen Seite berechtigen Genussscheine häufig zur Teilhabe am Unternehmensgewinn.

Allerdings unterliegen die Wertpapiere keinen bzw. kaum gesetzlichen Anforderungen, so dass die Emittenten die Scheine flexibel gestalten können. So gibt es beispielsweise auch Genussscheine, die eine variable Verzinsung aufweisen und nicht zur Teilhabe am Unternehmenserfolg berechtigen. Grundsätzlich weisen die Wertpapiere aber ein recht hohes Risiko auf, weshalb die Verzinsung bzw. Rendite deutlich höher ist als bei Anleihen.

Arten von Genussscheinen

In Deutschland werden Genussscheine in der Regel von Banken emittiert, wobei auch Versicherungen sowie Industrie- und Dienstleistungsunternehmen generell zur Emission berechtigt sind. Aufgrund der hohen Vielfalt der Genussscheine lassen sich die Wertpapiere generell anhand folgender Merkmale voneinander unterscheiden:

  • Laufzeit: Die Wertpapiere können sowohl über eine feste als auch über eine unbegrenzte Laufzeit verfügen.
  • Ausschüttung: Die Möglichkeiten in Bezug auf die Ausschüttung sind deutlich vielfältiger. Oftmals erfolgt eine erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung, die zusätzlich noch mit einer Mindestverzinsung ausgestattet sein kann. Aber auch eine feste Ausschüttung oder eine variable Verzinsung sind denkbar. Weniger häufig sind die Scheine mit einem Options- oder Wandelrecht ausgestattet, wobei auch dieser Fall denkbar ist.

Genussschein – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Ein Genussschein ist ein wenig reguliertes Wertpapier
  • Generell ist der Schein börslich handelbar
  • Er berechtigt Anleger in der Regel zur Teilhabe am Unternehmensgewinn und zur Rückzahlung des Kapitals

Weiterführende Artikel:

Emission: Unter Emission ist im betriebswirtschaftlichen Sinne die Ausgabe von Aktien und anderen Wertpapieren zu verstehen. Die Platzierung dieser ...


Aktienindex: Ein Aktienindex ist eine Kennzahl, welche die Entwicklung ausgewählter Aktienkurse widerspiegelt. Der Index soll die Entwicklung ...


Bezugsverhältnis: Das Bezugsverhältnis stellt im Aktienrecht ein Verhältnis dar, in dessen Umfang ein Anteilseigner junge Aktien zu seinen ...


Bookbuildungverfahren: Das Bookbuilding-Verfahren (zu Deutsch Orderbuch-Verfahren) ist ein Emissionsverfahren, mit dessen Hilfe die Ausgabe von ...


Börsengesetz: Das deutsche Börsengesetz (BörsG) regelt den geschäftlichen Verkehr an der Börse. Es betrifft ausschließlich ...


Branchenfonds: Branchenfonds sind Investmentfonds, die das Kapital der Anleger überwiegend in Aktien eines bestimmten Wirtschaftszweiges ...

whatshot Beliebteste Artikel