Gehaltspfändung


Kurz & einfach erklärt:

Gehaltspfändung verständlich & knapp definiert

Eine Gehaltspfändung wird durchgeführt, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Das Gehalt wird dann dazu genutzt, die Bedürfnisse des Schuldners zu befriedigen. Allerdings existiert ein pfändungsfreier Teil des Einkommens, den der Schuldner beispielsweise zum Kauf von Lebensmitteln benötigt.
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Wenn ein Schuldner nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gläubiger zurück zu führen, ist dieser zu einer Gehaltspfändung berechtigt. 


Hierbei kann die Pfändung von Lohn – und Gehaltsansprüchen erfolgen, welche über der festgelegten Pfändungsfreigrenze liegen. Die Pfändung eines Teil des Gehalts wird mittels einem Pfändungs- – und Überweisungsbeschluss beim Arbeitgeber des Schuldner angezeigt. 

Dieser ist somit verpflichtet, den pfändbaren Teil des Gehalts direkt an den Forderungsgläubiger zu überweisen. Der Schuldner erhält ab diesem Zeitpunkt nur noch den nicht pfändbaren Anteil seines bisherigen Einkommens.

Grund und Ablauf der Gehaltspfändung

Private Verbraucher können Verträge eingehen, bei denen sie Zahlungsverpflichtungen erst in der Zukunft nachkommen müssen. Beispielsweise ist ein Kredit in Raten abzubezahlen oder der Kauf im Online-Versandhandel per Rechnung zu begleichen. Hierbei kann es vorkommen, dass der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Dann geht der Gläubiger in der Regel wie folgt vor:

  • Es wird ein Mahnverfahren
  • Kommt der Verbraucher den erneuten Zahlungsaufforderungen nicht nach, wird der Fall beim Insolvenzgericht eingereicht.
  • Dieses kann eine Zwangsvollstreckung bewirken, bei der das Gehalt gepfändet wird.


Der Gerichtsvollzieher stellt dem Arbeitgeber des Schuldners den Bescheid über die Gehaltspfändung zu. Diesem ist es anschließend verboten, das Gehalt an seinen Arbeitnehmer zu überweisen. Bis die Ansprüche des Gläubigers befriedigt sind oder die Privatinsolvenz abgewickelt worden ist, fließen die Zahlungen an den Gläubiger.

Grenzen der Gehaltspfändung

Allerdings ist es in Deutschland nicht möglich, das komplette Gehalt eines Schuldners zu pfänden. Dies würde nicht nur den wirtschaftlichen Ruin bedeuten, sondern auch das körperliche Wohl gefährden. Schließlich könnte der Schuldner dann keine Lebensmittel mehr kaufen oder seine Miete bezahlen. Daher sieht der Gesetzgeber einen sogenannten Pfändungsfreibetrag vor, der aktuell bei einem Einkommen von 1.080 Euro (netto) liegt.

Allerdings ist die genaue Höhe auch davon abhängig, ob der Schuldner unterhaltspflichtige Kinder hat. Ist dies der Fall, so erhöht sich der Pfändungsfreibetrag entsprechend. Zudem werden die Grenzen im Abstand von zwei bis drei Jahren angepasst, wobei Inflation und Preisentwicklung als Basis hierfür dienen. Vollständig pfändbar sind derzeit alle Einkommensanteile, die über einem Betrag von 3.292,09 Euro (netto) liegen.

Gehaltspfändung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Die Gehaltspfändung kann im Rahmen einer Zwangsvollstreckung beschlossen werden
  • Ein verschuldeter Verbraucher erhält sein Gehalt dann nicht mehr selbst, dieses wird an den Gläubiger ausbezahlt
  • Ein Pfändungsfreibetrag schließt einen Teil des Einkommens von der Pfändung aus

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