Gebrauchsmuster
Kurz & einfach erklärt:
Gebrauchsmuster verständlich & knapp definiert
Ein Gebrauchsmuster weist Ähnlichkeiten zum Patent auf, ist allerdings preiswerter und einfacher zu erlangen. Genauso wie das Patent soll das Gebrauchsmuster technischen Erfindungen Schutz bieten.notes Inhalte
- chevron_right Die Voraussetzungen für ein Gebrauchsmuster
- chevron_right Unterschiede zum Patent
- chevron_right Rechtliche Auseinandersetzungen
- chevron_right Gebrauchsmuster im Überblick:
Ein Gebrauchsmuster ähnelt einem Patent, es lässt sich gegen eine Gebühr beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden. Der maximale Schutzzeitraum beträgt bis zu zehn Jahre. Nach drei Jahren bedarf es einer Verlängerung, für die eine Aufrechterhaltungsgebühr anfällt . Während dieser Zeitspanne dürfen nur die Besitzer des Gebrauchsmusters die Erfindung wirtschaftlich verwerten. Die rechtlichen Regelungen finden sich im Gebrauchsmustergesetz und der Gebrauchsmusterverordung.
Die Voraussetzungen für ein Gebrauchsmuster
Um ein Gebrauchsmuster erfolgreich anmelden zu können, müssen Erfindungen bestimmte Kriterien erfüllen. So beschränken sich Gebrauchsmuster auf die Bereiche Technik, Nahrung, Arzneimittel und chemische Stoffe. Zudem verdienen folgende Aspekte Beachtung:
- Die Erfindungen müssen neu sein, es darf diese Entwicklung noch nicht geben.
- Erfindungshöhe: Es darf sich um keine Banalitäten handeln, die sich auf Basis des heutigen Wissenstands ohne Aufwand entwickeln lassen. Ein Gebrauchsmuster muss auf einer gewissen schöpferischen Tätigkeit basieren.
- Gebrauchsmuster müssen sich anwenden lassen.
- Die Antragssteller müssen eine detaillierte schriftliche Beschreibung einreichen.
Unterschiede zum Patent
Grundsätzlich gelten bei Gebrauchsmustern und Patenten die gleichen Kriterien. Bei einem Gebrauchsmuster kontrollieren die Mitarbeiter des Amts aber nur die Formalitäten, nicht die Voraussetzungen wie die Erfindungshöhe. Die Antragssteller haben damit keine Sicherheit, dass sie über ein zuverlässiges Schutzrecht verfügen. Das klärt sich erst, wenn zum Beispiel ein Konkurrent die Gültigkeit anzweifelt. Zusätzlich lässt sich ein Gebrauchsmuster nur bis zu zehn Jahre eintragen, ein Patent bis zu zwanzig Jahre. Darüber hinaus ist es nicht möglich, ein solches Gebrauchsmuster europaweit und international zu schützen. Mit einem Gebrauchsmuster geht andererseits ein gewichtiger Vorteil einher: Es kostet dank der fehlenden intensiven Prüfung deutlich weniger. Deswegen eignet es sich beispielsweise für kleinere Unternehmen, die nur wenig Geld ausgeben können. Es empfiehlt sich auch, wenn noch nicht sicher ist, dass sich die Erfindung wirtschaftlich auszahlt.
Rechtliche Auseinandersetzungen
Bezweifelt jemand die Eintragung eines Gebrauchsmuster, kann er beim Deutschen Patent- und Markenamt ein Löschungsverfahren beantragen. Sollten die sachlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sein, löscht die Behörde den Eintrag. Der Antragssteller muss für dieses Verfahren eine Gebühr bezahlen. Sollte das Amt den Löschantrag zurückweisen, muss er zusätzlich die entstandenen Kosten der Gegenseite begleichen. Diese Variante steht allen offen, ein direkter Bezug muss nicht vorhanden sein. Fühlt sich der Besitzer eines Gebrauchsmusters in seinem Verwertungsrecht verletzt, kann er eine Klage vor einer Patentstreitkammer anstrengen. Viele formulieren zuvor eine Abmahnung und klagen erst, wenn dieser Schritt keinen Erfolg zeitigt.
Gebrauchsmuster im Überblick:
- Gebrauchsmuster als kleines Patent
- Schutz für eine Erfindung, Umfang im Vergleich zu Patenten eingeschränkt
- geringere Kosten als beim Patent
- größere Unsicherheit, da keine sachliche Prüfung durch das Marken- und Patentamt erfolgt
- Löschungsverfahren beim Amt und Klagen vor den Patentstreitkammern als rechtliche Wege
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