Freihandelsabkommen


Kurz & einfach erklärt:

Freihandelsabkommen verständlich & knapp definiert

Ein Freihandelsabkommen schafft Handelsbarrieren wie Zölle vollständig oder zumindest weitgehend ab. Diese Abkommen sollen die wirtschaftliche Entwicklung in allen Vertragsstaaten durch höhere Exporte, Wettbewerb und Arbeitsteilung fördern.
notes Inhalte

Bei einem Freihandelsabkommen schließen mindestens zwei Staaten oder Staatenverbünde eine verbindliche Vereinbarung ab, welche den Abbau sämtlicher Handelshemmnisse vorsieht. Dazu zählen tarifäre und nicht-tarifäre Handelsbarrieren. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche:

  • Zölle
  • Importquoten
  • Subventionierung von Exporten
  • Angleichung unterschiedlicher Standards wie Umweltnormen

Freihandelsabkommen sollen den Unternehmen in allen beteiligten Staaten einen ungehinderten Export sowie unbeschränkte Investitionen in andere Länder ermöglichen.

Freihandel, aber oft Ausnahmen

Freihandelsabkommen stellen eine spezifische Form der Handelsabkommen dar. Sie zielen auf den vollständigen Abbau aller Hindernisse, während andere Handelsabkommen nur Teilbereiche regeln. Das bedeutet aber nicht, dass Freihandelsabkommen diesem Anspruch immer genügen. Vielfach beschließen die Staaten Ausnahmen, um bestimmte, für sie wichtige Wirtschaftsbereiche zu schützen.

Diese Ausnahmen können dauerhaft oder für eine Übergangsphase bestehen. Sonderregelungen können auch auf unterschiedlichen Ansichten zu Themen wie Umweltschutz gründen. Der eine Staat produziert beispielsweise in großen Mengen genmanipulierte Lebensmittel und will diese exportieren, im anderen Staat gibt es in der Bevölkerung enorme Kritik gegen diese Produkte. In diesem Fall kann es sein, dass sich beide Seiten auf einen Fortbestand des Importverbots einigen.

Interessengruppen wie Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Umweltschutzverbände üben auf ihre Regierung jeweils entsprechenden Druck aus. Zugleich sind die Regierungen daran interessiert, Positives für ihre Bevölkerung herauszuholen und mögliche Gefahren durch ausländische Konkurrenz in bedeutenden Wirtschaftssektoren zu minimieren.

Unterschied zu Zollunionen

Die Freihandelsabkommen zeichnen sich dadurch aus, dass sich die Regelungen auf den Warenaustausch zwischen den Vertragsparteien beschränken. Gegenüber Dritten können sie weiterhin eine eigenständige Handelspolitik betreiben. Zollunionen verwirklichen dagegen nicht nur den Freihandel innerhalb dieses Gebiets. Zudem vereinheitlichen sie die Handelspolitik gegenüber anderen Staaten. Zölle und Importquoten gegen andere können sie ausschließlich gemeinsam beschließen oder abschaffen, es darf zwischen den Mitgliedsländern keine Abweichungen geben.

Der Zweck dieser Abkommen

Freihandel soll das Wirtschaftswachstum in allen beteiligten Staaten erhöhen. Die Abschaffung von Handelshindernissen soll zur besseren Entfaltung des wirtschaftlichen Potenzials führen, alle Staaten sollen höhere Exporte verzeichnen. Gleichzeitig sollen die Verbraucher durch ein größeres Angebot an Waren profitieren. Ziele sind eine optimale Arbeitsteilung und Güterverteilung. Wenn Staat A ein Produkt günstiger oder in höherer Qualität herstellen kann, soll er die Nachfrage in der Freihandelszone vorrangig bedienen. Dafür soll sich Staat B auf andere Warengruppen konzentrieren. Darüber hinaus intensivieren Freihandelsabkommen den internationalen Wettbewerb, was zu mehr Innovation in den Unternehmen anregen an.

Globalisierungskritik gegen Freihandelsabkommen

Im vergangen Jahrzehnt hat sich die Kritik am Freihandel unter dem Schlagwort der Globalisierungskritik erheblich verstärkt. Gegner benennen vor allem drei Aspekte:

  • Nicht jedes Land profitiert gleichermaßen, Entwicklungsländer können aufgrund mangelnder Wettbewerbsfähigkeit verlieren.
  • Die Vorteile verteilen sich innerhalb der Staaten unterschiedlich: Einige Bevölkerungsgruppen wie Arbeitnehmer oder Landwirte können sogar zu den Verlierern gehören.
  • Die Abkommen können soziale und ökologische Standards unterhöhlen.

Freihandelsabkommen - Zusammenfassung:

  • Vertrag zwischen Staaten oder Staatenverbünden
  • bezweckt Abschaffung aller Handelshemmnisse
  • Ausnahmen möglich
  • eigenständige Zollpolitik gegenüber Drittstaaten durch Staaten

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