Forderungsverkauf


Kurz & einfach erklärt:

Forderungsverkauf verständlich & knapp definiert

Ein Forderungsverkauf bezeichnet den Verkauf einer Forderung. Hierfür wird der im Kaufvertrag festgelegte Betrag sofort bezahlt.
notes Inhalte

Beim Forderungverkauf handelt es sich um den tatsächlichen Verkauf einer Forderung gegen - sofortige - Zahlung des Kaufpreises. Der Verkauf erfolgt durch Vereinbarung eines entsprechenden Kaufvertrages. Auf ihn finden die Vorschriften des Rechtskaufs (§ 453 BGB) Anwendung. Die Erfüllung des Forderungsverkaufs geschieht durch Abtretung der Forderung. Der Forderungsverkäufer haftet dabei für die Berechtigung der Forderung, nicht für deren Eintreibbarkeit. Mit dem Verkauf geht daher normalerweise auch das Ausfallrisiko auf den neuen Gläubiger über.


Im Unterschied zur reinen Forderungsabtretung, die vorrangige Sicherungszwecken dient, fließt beim Forderungsverkauf dem bisherigen Gläubiger unmittelbar Geld in Form des Kaufpreises zu. Der Forderungsverkauf wird daher vor allem zur Verbesserung der Liquidität genutzt. Der bisherige Gläubiger erhält durch den Verkauf sofort Geld und muss nicht erst auf künftige Zahlungen des Schuldners warten. Im Wirtschaftsleben spielen Forderungsverkäufe vor allem in folgenden Zusammenhängen eine Rolle:

  • bei Inkassogschäften;
  • im Rahmen des Factoring;
  • bei der Forfaitierung.

Forderungsverkauf bei Inkassogeschäften

Der Verkauf von Forderungen an Inkassounternehmen dient vor allem dazu, sich von notleidenden Forderungen zu trennen. Das Inkassounternehmen übernimmt mit dem Kauf alle Ansprüche und Risiken aus der Forderung und sorgt eigenverantwortlich für die Eintreibung. Der Kaufpreis orientiert sich üblicherweise an der Höhe der noch ausstehenden Zahlungen abzüglich einer Risikoabschlags. Der Forderungsverkauf stellt dabei nur eine Möglichkeit des Inkassogeschäfts dar. Der bisherige Gläubiger gibt dabei - im Unterschied zu anderen Inkassogeschäften - die Forderung endgültig und vollständig auf.

Forderungsverkauf im Rahmen des Factoring

Von Factoring wird gesprochen, wenn Forderungen laufend an ein auf solche Geschäfte spezialisiertes Unternehmen - eine Factoringgesellschaft - verkauft werden. In der Praxis geht es vor allem um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Firmengeschäft. Üblicherweise beträgt die Laufzeit der Forderungen nicht länger als drei bis vier Monate. Verkauft werden dabei nur Forderungen guter Bonität, die frei von Rechten Dritter sind. Basis für den Forderungsverkauf ist ein entsprechender Factoringvertrag, der in der Regel mindestens zwei Jahre läuft. Der Kaufpreis orientiert sich an der Forderungshöhe abzüglich einer Factoringgebühr und Zinsen für die bereitgestellte Liquidität.


Forderungsverkäufe finden vor allem im Rahmen des sogenannten "echten Factoring" statt. Dabei geht auch das Ausfallrisiko auf die Factoringesellschaft über. Beim "unechten Factoring" verbleibt es dagegen beim bisherigen Gläubiger. Dieser Fall entspricht daher eher der reinen Forderungsabtretung und stellt mehr ein Darlehensverhältnis als einen Forderungsverkauf dar.

Forderungsverkauf bei Forfaitierung

Bei der Forfaitierung findet der Forderungsverkauf nicht laufend wie beim Factoring statt, sondern auf der Basis von Einzelvereinbarungen. Ähnlich wie beim Factoring wird hier zwischen "echter Forfaitierung" und "unechter Forfaitierung" unterschieden, Nur bei der echten Forfaitierung geht auch das Ausfallrisiko vollständig über. Forfaitierungen erstrecken sich üblicherweise auf mittel- bis langfristige Forderungen. Diese Form des Forderungverkaufs besitzt vor allem Bedeutung bei


  • Exportfinanzierungen: der Exporteur verkauft Forderungen aus dem Exportgeschäft an den Forfaiteur- oft eine Bank - und erhält dafür Geld;
  • Leasing-Refinanzierung: Leasinggesellschaften verkaufen Forderungen aus Leasing-Verträgen und gewinnen dadurch Liquidität, um neue Leasinggüter anzuschaffen;
  • Finanzierung von PPP-Projekten: Im Rahmen von Public Privat Partnerships werden Forderungen gegen die öffentliche Hand von Projektgesellschaften an Banken verkauft, um die Projektfinanzierung zu ermöglichen.

Zusammenfassung Forderungsverkauf

  • Rechtskauf-Geschäft im Sinne des BGB mit Forderungsabtretung;
  • Zweck: Liquiditätsbeschaffung;
  • Praktische Anwendung: Inkassogeschäft, Factoring, Forfaitierung

Weiterführende Artikel:

Aktiva: Unter die Aktiva in der Bilanz fallen sämtliche Vermögenswerte eines Unternehmens wie Maschinen, Beteiligungen und Bankguthaben. In ...


Beleg: Der Begriff Beleg ist eine übergeordnete Bezeichnung für Rechnungen, Quittungen, Kassenbons und anderen Nachweise, die ...


Bilanz: Die Bilanz bildet den Abschluss des Rechnungswesens eines Unternehmens für eine bestimmte Zeitspanne und umfasst dessen Vermögen und ...


Finanzbuchhaltung: Die Finanzbuchhaltung ist ein Teil des betrieblichen Rechnungswesens und erfasst die Kapitalbestände eines Unternehmens. Die ...


Inventar: Das Inventar umfasst alle Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens. Die genaue und ausführliche Ausführung ...


Eigenkapital: Beim Eigenkapital handelt es sich um jene finanziellen Mittel einer Firma, über welche die Eigentümer dauerhaft verfügen ...

whatshot Beliebteste Artikel