EZB-Rat
EZB-Rat verständlich & knapp definiert
Der EZB-Rat ist das oberste Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank (EZB). Er besteht aus sechs Mitgliedern des Direktoriums sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 19 Mitgliedsstaaten. Der EZB-Rat legt die Geldpolitik des Euroraumes fest und erlässt in diesem Zusammenhang Leitlinien und Beschlüsse über geldpolitische Ziele, beispielsweise Leitzinssätze oder die Bereitstellung von Zentralbankgeld im Euroraum.Der EZB-Rat ist ein wesentlicher Bestandteil der Europäischen Zentralbank. Er trifft grundlegende Entscheidungen hinsichtlich der Geldpolitik und Leitzinssätze. Dabei genügt eine einfache Mehrheit unter den Mitgliedern. Zu diesen gehören alle Präsidenten der europäischen Zentralbanken und die Mitglieder des sogenannten EZB-Direktoriums, das im Wesentlichen alle Geschäfte der Europäischen Zentralbank durchführt. Der EZB-Rat tagt in der Regel im Abstand von 14 Tagen.
Neben dem EZB-Rat existiert auch ein erweiterter EZB-Rat. Dieser besteht aus den Präsidenten aller europäischen Zentralbanken und dem der EZB. Zudem gehört der Vizepräsident der EZB diesem erweiterten Rat an. Regulär kommt dieser Rat quartalsweise zusammen und ist vor allem für die Erhebung statistischer Daten verantwortlich. Auch über eventuelle Neuaufnahmen von Ländern in die Europäische Union ist der erweiterte EZB-Rat zuständig.
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