Erfolgsbeteiligung


Kurz & einfach erklärt:

Erfolgsbeteiligung verständlich & knapp definiert

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Erfolgsbeteiligung, so erhält der Arbeitnehmer bei Erreichung besonderer Ziele zusätzlich zu seinem Gehalt oder dem Lohn eine Prämie. Bei diesen Zielen kann es sich sowohl um persönliche (Verkaufszahlen, Umsätze etc.) als auch um betriebliche (Unternehmensgewinn) Vorgaben handeln.
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Neben einem Festgehalt kann ein Unternehmen seinen Mitarbeitern auch eine Erfolgsbeteiligung zahlen. Diese auch als Mitarbeiterbeteiligung genannte Form der Entlohnung soll vor allem dazu dienen, die Motivation der Beschäftigten zu erhöhen. 


Im Zusammenhang mit Erfolgsbeteiligungen sind jedoch auch Zielvereinbarungen zu beobachten, die nicht selten den Leistungsdruck auf die Mitarbeiter erhöhen können. 

Als Messgröße für die Auszahlung einer Erfolgsbeteiligung können verschiedene unternehmerische Kennzahlen dienen. In erster Linie ist es der Unternehmensgewinn während eines festgelegten Zeitraumes, der häufig als Grundlage dient. Aber beispielsweise auch Umsatzanstiege oder Neukundenzahlen können die Voraussetzung für eine solche Beteiligung sein.

Uebersicht: Arten der Erfolgsbeteiligung
 

Arten der Erfolgsbeteiligung

Grundsätzlich werden Mitarbeiter eines Unternehmens durch einen Lohn oder ein Gehalt für ihre Tätigkeit entlohnt. Dabei hängt das Entgelt ausdrücklich nicht vom Erfolg des Arbeitsgebers oder der Leistung des Arbeitnehmers ab. Um einen Anreiz für besonders herausragende Leistung zu schaffen, werden daher besonders in Führungsebenen Erfolgsbeteiligungen vereinbart. Vereinfacht gesprochen erhält der Mitarbeiter mehr Geld für seine Arbeit, wenn er entweder besondere, persönliche Ziele erreicht oder das Unternehmen an sich hohe Gewinne erwirtschaftet. Mögliche Arten der Erfolgsbeteiligung:

  • Persönliche Leistung: Insbesondere im Verkauf tätige Mitarbeiter erhalten Bonuszahlungen, wenn sie bestimmte, individuelle Zielvorgaben erreichen. Dabei kann es sich etwa um die Anzahl erfolgreicher Verkaufsgeschäfte oder Umsätze handeln.
  • Unternehmensgewinn: Häufig wird eine Erfolgsbeteiligung direkt am Unternehmensgewinn Dann erhält der Mitarbeiter – häufig ein leitender Angestellter oder Mitglied des Vorstands – einen prozentualen Anteil des Gewinns. Auch Bonuszahlungen bei Gewinnsteigerungen sind in großen Konzernen üblich.
  • Leistung der Abteilung: Auch Abteilungsleiter erhalten neben den fixen Grundgehalt meist noch leistungsabhängige Erfolgsbeteiligungen. Diese werden ausgeschüttet, wenn die gesamte Abteilung besonders gute Ergebnis erwirtschaftet hat.

Vor- und Nachteile der Erfolgsbeteiligung

Aus rein theoretischer Sicht sollen Erfolgsbeteiligungen vor allem für mehr Motivation bei den einzelnen Mitarbeitern sorgen. Sie erhalten einen Anreiz, den Gewinn des Unternehmens zu steigern, profitieren sie hiervon doch direkt und finanziell. Zudem erhöht sich die Identifikation mit dem eigenen Arbeitgeber, alle Parteien „ziehen an einem Strang“.

Problematisch ist die Erfolgsbeteiligung immer dann, wenn der Erfolg ausbleibt. Denn hierfür kann nicht nur schlechte Arbeit, sondern auch gesamtwirtschaftliche Komponenten verantwortlich sein. Bleiben Sonderzahlungen aus, so ist die Motivation der Arbeitnehmer oft geringer als in dem Fall, dass es solche Prämien nie gegeben hätte. Zudem werden die Mitarbeiter indirekt am unternehmerischen Risiko beteiligt, das eigentlich bei den Eigentümern an sich liegen sollte.

Erfolgsbeteiligung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Eine Erfolgsbeteiligung schüttet Prämien an Mitarbeiter aus
  • Es handelt sich um zusätzliche Sonderzahlungen, die neben Lohn oder Gehalt anfallen
  • Durch Erfolgsbeteiligungen sollen die Mitarbeiter stärker motiviert werden, hohe Leistungen zu erzielen

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