Einzelabschluss
Kurz & einfach erklärt:
Einzelabschluss verständlich & knapp definiert
Der Einzelabschluss ist der Jahresabschluss eines Unternehmens, das Teil eines Konzern ist. Im HGB ist festgelegt, dass ein Jahresabschluss erstellt werden muss.Unter Einzelabschluss versteht man den Jahresabschluss eines Unternehmens, das Teil eines Konzerns ist.
Laut HGB hat jedes Unternehmen einen Jahresabschluss zu erstellen. Der Bilanzgewinn jedes einzelnen Unternehmen ist der Betrag, der den Anteilseignern zu Ausschüttung zur Verfügung steht.
Gleichzeitig hat ein Konzern, also Firmen, die durch Anteile, miteinander verbunden sind, einen Konzernabschluss aufzustellen.
Beispiel für einen Einzelabschluss
- Es gibt eine A-GmbH, die mehreren Gesellschaftern gehört.
- Daneben gibt es eine B-GmbH, deren Anteile zu 100% der A-GmbH gehören.
- Die C-GmbH gehört zu 50% der A-GmbH und zu 50% anderen Gesellschaftern.
Jede der drei GmbH´s muss jeweils für sich einen Einzelabschluss erstellen – also eine Bilanz, so als hätten sie nichts miteinander zu tun. Wie hoch die Ausschüttung an die Gesellschafter ist, richtet sich nach dem jeweiligen Gewinn.
Zusätzlich ist ein Konzernabschluss aufzustellen. In diesen Abschluss sind alle drei Firmen als eine zu sehen. Allerdings dürfen die Bilanzwerte aus der C-GmbH nur mit 50% aufgenommen werden. Diese Zusammenfassung nennt man Konsolidierung.
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