Einfuhrumsatzsteuer


Kurz & einfach erklärt:

Einfuhrumsatzsteuer verständlich & knapp definiert

Die Einfuhrumsatzsteuer wird von der Zollbehörde erhoben, wenn Waren aus Drittländern nach Deutschland geliefert werden. Sie besteuert Waren, die im Drittland nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
notes Inhalte

Neben Zöllen und anderen Verbrauchssteuern wird bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern die Einfuhrumsatzsteuerdurch die deutsche Zollverwaltungsbehörde erhoben.

In der Regel wird die Einfuhrumsatzsteuer mit dem Zoll zusammen erhoben und ähnelt stark der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer, die bei Verbrauchswaren und Dienstleistungen im Inland fällig wird. Die Einfuhrumsatzsteuer ist im Sinne des Zollrechts als Verbrauchssteuer und Einfuhrabgabe anzusehen.

Die Ware, die von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastet wird, wird im Gegenzug mit der Einfuhrumsatzsteuer des Einfuhrlandes belegt. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer, welche von der Finanzbehörde eingenommen wird, wird die Einfuhrumsatzsteuer von der Zollbehörde erhoben. Sie entsteht bei jeder Einfuhr, ganz gleich ob eine Privatperson oder ein Unternehmen die Ware ins Land bringt.

Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer

Grundsätzlich wird eine Umsatzsteuer immer dann erhoben, wenn Waren verkauft werden. Allerdings werden Leistungen meist ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, wenn sie nicht ins Inland, sondern ins Ausland verkauft werden. Damit die Waren aber dennoch mit Umsatzsteuer beim Endkunden ankommen, muss dieser die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Ein Beispiel:

  • Ein Privatkunde kauft ein neues Auto in den USA und lässt dieses nach Deutschland verschiffen.
  • Grundsätzlich würde auch in den USA eine Umsatzsteuer anfallen, von dieser wird aber beim Export von Waren eine Ausnahme gemacht.
  • Theoretisch würde der Endverbraucher das Auto jetzt erhalten, ohne dass hierfür eine Umsatzsteuer bezahlt worden wäre.
  • Daher ist beim Import die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.


Sinn und Zweck dieser Steuer ist es unter anderem, mögliche Wettbewerbsvorteile von ausländischen Verkäufern zu vermeiden. Pro Jahr nimmt der Bund rund 50 bis 60 Milliarden Euro an Einfuhrumsatzsteuer ein.

Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer

Der Gesetzgeber hat eine klare Regelung darüber getroffen, wie die Einfuhrumsatzsteuer berechnet und erhoben wird. Zunächst ist hierfür der Zollwert zu berechnen, der sich aus dem Kaufpreis inklusive Transportkosten außerhalb der EU-Außengrenzen ergibt. Danach ist wie folgt vorzugehen:

Zollwert

+ Zoll

+ Verbrauchsteuer

+ innergemeinschaftliche Beförderungskosten

= Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer

* Steuersatz von entweder 19 oder 7 Prozent

= Einfuhrumsatzsteuer

Es gilt zu beachten, dass Zoll, Verbrauchsteuer und innergemeinschaftliche Beförderungskosten nicht bei jedem Produkt anfallen. Verbrauchsteuern gibt es allerdings für viele Güter wie Tabak, Kaffee oder Bier. Erst wenn all diese Aufschläge auf den Warenwert aufgerechnet worden sind, wird die eigentliche Einfuhrumsatzsteuer berechnet. Dabei dient in der Regel der Steuersatz von 19 Prozent als Berechnungsgrundlage, nur einige Güter (Lebensmittel, Bücher o.ä.) werden lediglich mit 7 Prozent besteuert. Grundsätzlich unterscheiden sich herkömmliche Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer damit nicht voneinander.

Einfuhrumsatzsteuer – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei Exporten aus Drittländern erhoben
  • Sie dient als Ausgleich für die herkömmliche Umsatzsteuer und soll Wettbewerbsvorteile verhindern
  • Der Satz der Einfuhrumsatzsteuer liegt bei 19 bzw. 7 Prozent

 


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