Ehegattenunterhalt


Kurz & einfach erklärt:

Ehegattenunterhalt verständlich & knapp definiert

Der Ehegattenunterhalt ist der Unterhalt, welchen ein Ehepartner dem anderen nach einer Trennung zu dessen Versorgung zahlt. Je nachdem ob mit der Trennung auch eine Scheidung verbunden ist, wird weiter zwischen Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt unterschieden. Bei der Bestimmung der Höhe des Unterhalts hat der Kindesunterhalt jedoch immer Priorität.
notes Inhalte

Der Ehegattenunterhalt ist das Geld, welches ein Ehepartner an den anderen Partner nach einer Trennung zu zahlen hat, um dessen Lebenshaltungskosten zu decken.

 

Beim Ehegattenunterhalt unterscheidet man zwischen dem Trennungsunterhalt und dem Geschiedenenunterhalt. Bei der Berechnung von Ehegattenunterhalt hat der Kindesunterhalt in jedem Fall Vorrang.

Trennungsunterhalt

Der Trennungsunterhalt kommt zum Einsatz, wenn Eheleute wirtschaftlich getrennt leben, aber nicht geschieden sind. Hat sich während der Ehe ein Elternteil um Kinder und Haushalt gekümmert, während der andere Elternteil arbeiten war und für den gemeinsamen Unterhalt gesorgt hat, so hat der verdienende Ehepartner dem anderen Teil Trennungsunterhalt zu zahlen. Voraussetzung hierfür ist die Bedürftigkeit.

 

Ist der zu unterstützende Partner nicht in der Lage, einer geregelten Arbeit nachzugehen, muss der getrennt lebende Teil für die Erhaltung der Lebensqualität sorgen.

Geschiedenenunterhalt

Unter dem Geschiedenenunterhalt versteht man den nachehelichen Unterhalt nach Abschluss einer Scheidung. Hierbei wird genau geprüft, ob dem geschiedenen Ehepartner eine angemessene bezahlte Arbeit zuzumuten ist. Dabei muss der eheliche Lebensstandard nicht unbedingt aufrecht erhalten werden.

 

Der geschiedene Ehepartner hat sich um ein eigenes Einkommen zu bemühen, um die Unterhaltsaufwendungen des anderen Partners so gering wie möglich zu halten. Bemüht er sich nicht um ein eigenes Einkommen kann der Unterhaltsanspruch verwirkt werden.

Wichtige Voraussetzungen für den Erhalt von Ehegattenunterhalt

  • wirtschaftliche Trennung der Eheleute
  • Partner mit geringerem Einkommen muss sich um eine bezahlte Arbeit bemühen
  • Kindesunterhalt hat immer Vorrang vor Ehegattenunterhalt

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