Drohverlustrückstellung


Kurz & einfach erklärt:

Drohverlustrückstellung verständlich & knapp definiert

Nach dem Handelsgesetzbuch müssen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen gebildet werden. Diese Rückstellungen nennt man Drohverlustrückstellung. Schwebende Geschäfte können zum Beispiel offene Aufträge sein.
notes Inhalte

Eine Drohverlustrückstellung muss bei drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften erfolgen. Die entstehenden Verluste sind noch unklar und realisieren sich erst im nächsten Bilanzjahr. Bei der Schätzung des drohenden Verlusts gilt der Grundsatz der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung. Handelsrechtlich besteht nach § 249 Abs. 1 HGB eine Passivierungspflicht. Steuerrechtlich ist die Bildung von Drohverlustrückstellungen dagegen in den meisten Fällen verboten, diese Regelung findet sich in § 5 Abs. 4 a EStG. Ausschließlich Drohverlustrückstellungen aufgrund finanzwirtschaftlicher Risiken minimieren die Steuerforderung. test

Definition und Beispiele

Drohverlustrückstellungen resultieren aus der Annahme, dass ein noch nicht abgewickeltes Geschäft zu Verlusten führt. Die Aufwendungen und Erträge gleichen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht aus, stattdessen kommt auf das Unternehmen ein Verpflichtungsüberschuss zu. Das kann sich unter anderem auf Kaufverträge, Arbeitsverträge und Mietverträge beziehen. Beispiel: Eine Firma nimmt einen Auftrag zur Innengestaltung eines Gebäudes entgegen. Der Festpreis ist vereinbart. Nun ist aber absehbar, dass das Unternehmen für den Auftrag mehr als den vereinbarten Preis aufwenden muss. Das ist ein klassischer Fall für eine Drohverlustrückstellung.

Bei einem Arbeitsvertrag müssen Betriebe eine Drohverlustrückstellung ausweisen, wenn sie jemanden freistellen, aber weiterhin Gehalt zahlen müssen. Auch aus dem Kauf von Vermögenswerten für das Anlage- oder Umlaufvermögen kann eine solche Rückstellung folgen. Das gilt dann, wenn Käufer die Ware erst nach dem Bilanzstichtag erhalten und sie mittlerweile einen geringeren Wert als der festgelegte Kaufpreis besitzt.

Bei Drohverlustrückstellungen ist dabei immer zu beachten

  • Es muss sich um ein schwebendes Geschäft handeln. Ist es dagegen abgeschlossen, haben Unternehmen den Verlust realisiert. In diesem Fall dürfen sie keine Drohverlustrückstellung mehr bilden.
  • Entscheidend ist, dass der Verlust im nächsten Bilanzjahr eintritt. Tritt er im gleichen Bilanzjahr ein, bedarf es keiner Bilanzierung.
  • Drohverlustrückstellungen setzen voraus, dass es sich um einen Vertrag mit Anspruch und Gegenleistung handelt. Geschenke, die teurer als gedacht werden, dürfen Firmen nicht in den Posten Drohverlustrückstellungen aufnehmen.

Drohverlustrückstellung - Zusammenfassung:

  • Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
  • in der Handelsbilanz Passivierungspflicht
  • in der Steuerbilanz nur bei drohenden Verlusten aus finanzwirtschaftlichen Risiken

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