Doppelbesteuerungsabkommen


Kurz & einfach erklärt:

Doppelbesteuerungsabkommen verständlich & knapp definiert

Ein Doppelbesteuerungsabkommen, kurz für Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der zwischen zwei Staaten ausgehandelt wird. Inhalt des Vertrages ist es, die Steuerobjekte, in einem gegenseitig geregelten System von Steuerverzichten, gegeneinander abzugrenzen. Ziel des Vertrages ist es, eine Doppelbesteuerung sowohl im juristischen als auch im wirtschaftlichen Sinn bestmöglich zu vermeiden.
notes Inhalte

Bei dem Doppelbesteuerungsabkommen handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, mit dem eine Doppelbesteuerung vermieden werden soll. Eine Vereinbarung kann zwischen zwei Staaten (bilateral) oder zwischen mehreren Staaten (multilateral) getroffen werden.

 

Dabei wird ein einheitliches Besteuerungsrecht ausgehandelt, sollte ein Steuerobjekt ein grenzüberschreitendes Ausmaß annehmen. Darüber hinaus steht es im Vordergrund, gegen die Steuerhinterziehung mit politischer Kooperation vorzugehen.

Wozu dient das Doppelbesteuerungsabkommen?


Zu einem Steuerkonflikt kann es kommen, wenn durch eine juristische Person Einkünfte in zwei Staaten erzielt werden. Beispielsweise erzielt ein Unternehmen im Ausland einen Gewinn, der im Inland verrechnet werden soll. In diesem Fall haben beide Staaten das Recht, Steuern zu erheben. Dies führt zu einer doppelten Besteuerung, die es mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zu vermeiden gilt.

 

Dem Abkommen unterstehen Prinzipien, die in der Praxis des internationalen Steuerrechts verfolgt werden müssen. Hierbei gibt das Wohnsitzlandprinzip vor, dass eine juristische Person in dem Land steuerpflichtig ist, in dem sie ihren Hauptwohnsitz hat. Dem steht das Quellenlandprinzip entgegen. Demnach ist eine juristische Person in dem Land steuerpflichtig, in dem sie ihr Einkommen erzielt. Eine Voraussetzung bildet das Welteinkommensprinzip, bei dem das Welteinkommen nur einmal besteuert werden darf. Dies wird durch das Territorialitätsprinzip ergänzt, nach dem das Einkommen in dem Territorium besteuert wird, in dem es erwirtschaftet wurde. Welche Prinzipien in welchem Ausmaß eine Anwendung finden, wird durch interne Gesetze geregelt.

Das Musterabkommen


Neue Regelwerke werden von der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) in gemeinsamer Kooperation entwickelt. Das Ergebnis bildet ein Musterabkommen (OECD-MA). Dies wird durch Musterabkommen ergänzt, die von den Vereinten Nationen entwickelt wurden. Darüber hinaus verfassen die Vereinigten Staaten von Amerika ein eigenes Musterabkommen. Dieses ist bei den anschließenden Verhandlungen eine Voraussetzung, damit ein einheitlich erarbeitetes Doppelbesteuerungsabkommen gebildet werden kann.

Das Wichtigste auf einen Blick:

 

  • Vermeidung von Steuerkonflikten
  • Internationales Besteuerungsrecht
  • Aktualisierungen der OECD

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