Börsenmakler


Kurz & einfach erklärt:

Börsenmakler verständlich & knapp definiert

Als Börsenmakler wird eine Person bezeichnet, wenn sie an einer Börse Wertpapiergeschäfte ausführt. Ein Börsenmakler kann für sich oder für andere Personen mit Anleihen, Aktien oder auch komplexeren Wertpapieren wie Derivaten oder Optionen handeln.
notes Inhalte

Der Börsenmakler ist eine Person bzw. Funktion, die schon bei der Gründung der ersten Börsen existierte und als neutraler Dritter die Kauf- und Verkaufsaufträge von Banken und Wertpapierhandelsunternehmen entgegennahm und nach fest vereinbarten regeln einen Kurs stellte und die Orders zuordnete bzw. "matchte".

Obwohl er kein Beamter war war er sozusagen im öffentlichen, hoheitlichen Auftrag tätig. Deshalb hat sich in Deutschland auch die Bezeichnung des amtlichen Kursmaklers etabliert. Im Zuge des elektronischen Handels übernahmen mehr und mehr zertifizierte und zugelassene Handelssysteme dessen Funktion. Dennoch ist er an einigen Märkten im Parkett- oder Präsenzhandel zu finden.

Börsenmakler-Funktionen an der "analogen" Börse


Boersenmakler checkt Boerse auf Smartphone
Börsenmakler müssen immer "up to date" sein
Vor der Entwicklung der elektronischen Handelssysteme wurden die meisten nicht so stark kapitalisierten Aktien und festverzinslichen Wertpapiere nicht laufend im sogenannten variablen Handel notiert. Stattdessen wurden alle Aufträge bis zu einer festen Auftragsschlusszeit gesammelt und einmal täglich abgerechnet.

Aus allen vorliegenden Aufträgen und den jeweiligen Limits wurde dann der sogenannte "Kassa-Kurs" errechnet. Dabei war es egal ob die Order frühmorgens aufgegeben worden ist oder kurz vor dem Annahmeschluss. Lediglich bei den größeren Werten wurden Positionen mit jeweils 50 Stück oder einem Vielfachen auch untertags individuell gehandelt.

Der Börsenmakler war insbesondere dann auch ein für die Marktteilnehmer stabilisierendes Element, wenn entweder auf Käufer- oder Verkäuferseite zu viele Stück eines Wertpapiers gekauft oder verkauft werden sollten. Dann nahm der Börsenmakler die entsprechende Zuordnung vor und veranlasste die Teilausführung einiger Orders.


Veränderungen durch die automatisierten Handelsplätze


Inzwischen wird die Funktion des Börsenmaklers eher integriert in den üblichen, allgemeinen Funktionen eines Börsenplatzes wahrgenommen. Dies wird auch dadurch sichtbar, dass die früher übliche Maklercourtage in Höhe von 0,08 % nicht mehr separat ausgewiesen wird. Stattdessen sorgt die inzwischen privatisierte Institution des Börsenplatzes - wie beispielsweise die Deutsche Börse AG - für die zuverlässige Orderdurchführung und die dazu erforderlichen Maßnahmen. Meistens sind an die Börsenplätze sogenannte Clearingstellen angegliedert, die weitere mit den Aufträgen verbundene Abrechnungsfunktionen wahrnehmen.

Der Börsenmakler bzw. dessen Nachfolge-Funktion erfüllen die folgenden Aufgaben:


  • Zusammenführung der Kauf- und Verkaufsaufträge und Kursstellung
  • Neutraler Dritter für die Sicherstellung eines angemessenen Kursniveaus
  • Festlegung der Quoten für Teilausführungen

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