Beschränkte Einkommensteuerpflicht


Kurz & einfach erklärt:

Beschränkte Einkommensteuerpflicht verständlich & knapp definiert

Im § 49 EStG ist die beschränkte Einkommenssteuerpflicht festgelegt. Man ist beschränkt steuerpflichtig, wenn man Einkünfte im Inland erzielt, jedoch keinen ständigen Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland (Deutschland) vorzuweisen hat.
notes Inhalte

Die beschränkte Einkommensteuerpflicht gilt in Deutschland für natürliche Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Sie sind deswegen mit den Einkünften, die sie im Inland beziehen, nur beschränkt steuerpflichtig. Konkret bedeutet das, dass sich die Steuerpflicht nur über die in § 49 EStG aufgeführten Einkünfte im Inland bezieht.

Welche Einkünfte müssen trotz beschränkter Steuerpflicht versteuert werden?

  • Einkünfte, die aus einer im Inland betriebenen Land- und Forstwirtschaft stammen.
  • Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, sofern sie im Inland ausgeübt wird.
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sofern sie im Inland ausgeübt wird.
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Wohn- oder Geschäftsflächen.
  • Einkünfte, die unter § 22 EStG (Sonstige Einkünfte) fallen. 

Beispiel für die beschränkte Einkommensteuerpflicht

Beispiel: Ein Unternehmer aus Frankreich lässt in einen Teil seiner Waren in Deutschland produzieren. Er selbst hat weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Die Produktionsstätte in Deutschland gilt jedoch als Betriebsstätte im Sinne des § 49 EStG, da er hier inländische Einkünfte erzielt. Deswegen ist er nach § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtig und muss deswegen in Deutschland Einkommensteuer zahlen. Würde der Unternehmer je mehr als 90 Prozent seiner Einkünfte aus der Produktion in Deutschland beziehen und diese somit der deutschen Einkommensteuer unterliegen, könnte er auf Antrag einer unbeschränkten Steuerpflicht unterworfen werden

Seit dem Jahr 2008 müssen auch Betriebsausgaben und Werbungskosten bei der Berechnung der Steuerlast von beschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen berücksichtigt werden, sofern diese mit den im Inland erwirtschafteten Einkünften in einen direkten Zusammenhang gebracht werden können. Außerdem gilt für das zu versteuernde Einkommen ein Grundfreibetrag, wobei nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eine Ausnahme bilden.

Zusammenfassung der Definition & Erklärung


  • Die beschränkte Steuerpflicht gilt für Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben 
  • Im Ausland lebende Personen sind in Deutschland daher nur geringerem Rahmen steuerpflichtig.
  • Welche Arten inländischer Einkünfte besteuert werden, wird im § 49 EStG festgelegt.

 


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