Bei vielen Verträgen ist es möglich, einen Begünstigten festzulegen. Vor allem im Rahmen von Versicherungen und Bausparverträgen ist diese Regelung weit verbreitet – zumindest für den Todesfall des Vertragsinhabers.
In diesem Fall würde sich das Unternehmen an den Begünstigten wenden und die fällige Kapitalausschüttung an ihn leisten. In der Regel werden begünstigte Personen widerruflich benannt. Zu Lebzeiten kann der Versicherungsnehmer bzw. Vertragspartner diese Person jederzeit ändern. Nicht selten benennen Eltern ihre Kinder als Bezugsberechtigte, was wiederum der gesetzlichen Erbfolge entspricht.
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