Bankenaufsicht


Kurz & einfach erklärt:

Bankenaufsicht verständlich & knapp definiert

Die Bankenaufsicht obliegt in Deutschland öffentlichen, staatlichen Institutionen, welche die Tätigkeit von Kreditinstituten überwachen und kontrollieren. Sie dient zur Sicherung und Erhaltung eines funktionierenden Finanz- und Bankwesens.
notes Inhalte

Jüngste, dramatische Entwicklungen auf dem Finanz- und Bankensektor machten Ungereimtheiten, Manipulationen und Missmanagement sichtbar. Um in Zukunft moderne Wirtschaftssysteme und Volkswirtschaften, die auf einem stabilen Finanz- und Bankensystem ruhen, vor teilweisen oder kompletten Ausfällen zu schützen, obliegt in Deutschland die Bankenaufsicht gemeinschaftlich der BaFin und der Deutschen Bundesbank.

Zuständigkeit der Bankenaufsicht

Auf der Grundlage des 1961 in Kraft getretenen und seit dem mehrfach novellierten Kreditwesengesetz (KWG) sind die nationalen Behörden zuständig für:

  • die Sicherung der den Kreditinstituten anvertrauten Vermögenswerten
  • die Beaufsichtigung der kostengünstigen und adäquaten Bereitstellung von Finanzmitteln
  • die Überwachung der gesetzeskonformen Abwicklung der Finanzmarktgeschäfte
  • die regelmäßige Kontrolle und Auswertung der geforderten Geschäftsberichte und Bilanzen


Die Globalisierung und Vernetzung der nationalen Finanzunternehmen macht zu dem zukünftig eine übergeordnete Aufsicht des Bankensystems erforderlich. Im Jahr 2013 wurde dafür mehrheitlich im Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Übertragung der Aufgaben an die Europäische Union geschaffen. Die bislang staatlich ausgeübten Kontroll- und Aufsichtsfunktionen werden damit zeitnah auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen.

Die direkte Überwachung durch die EZB wird dabei auf bedeutende Kreditinstitute der Mitgliedsstaaten fokussiert, denen mit einer Bilanzsumme über 30 Milliarden Euro oder mehr als 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts eine herausragende Stellung im Wirtschaftssystem zukommt. Kleinere Banken und Sparkassen unterliegen nach dem Beschluss weiterhin der nationalen Aufsicht.

Grafische Übersicht: Aufbau der Bankenaufsicht in der EU 

Grafische Darstellung der Bankenaufsicht in der EU
So funktioniert die Bankenaufsicht in der EU

Das Wichtigste zur Bankenaufsicht auf einem Blick:

  • zentrales Kontrollorgan auf nationaler und europäischer Ebene
  • ständige Überprüfung der Kreditinstitute im Hinblick auf ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Abwicklung der Bankgeschäfte zum Nutzen der gesamten Volkswirtschaft
  • BaFin und Deutsche Bundesbank als staatliche Kontrollinstanz für kleinere und mittlere Banken und Sparkassen
  • Europäische Zentralbank als übergeordnetes Kontrollorgan für systemrelevante Kreditinstitute im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft

Weiterführende Artikel:

Absatz: Mit dem Terminus Absatz wird die durch ein Unternehmen von einem Gut oder einer Dienstleistung in einer bestimmten Zeitspanne ...


Vermögen: Unter den Begriff Vermögen fallen alle Güter und Rechte, die Unternehmen, Privathaushalte und der Staat besitzen. Diese Kategorie ...


Abgrenzung (zeitlich): Eine Abgrenzung in zeitlicher Hinsicht erfolgt, um die Erfolgsermittlung (Gewinne, Verluste) periodengerecht durchführen zu ...


Accounting: Unter Accounting ist die systematische Erfassung und Überwachung der in einem Unternehmen entstehenden Geld- und Leistungsströme ...


Akkordlohn: Der Akkordlohn wird auf Basis des Mengenergebnisses pro Zeiteinheit vergeben. Dabei ist zwischen Zeit- und Geldakkord zu unterscheiden, ...


Aktivkonto: Mit dem Begriff Aktivkonto wird in der Betriebswirtschaftslehre ein Bestandskonto bezeichnet, das sich aus einer Unternehmensbilanz ableiten ...

whatshot Beliebteste Artikel