Ausschüttungssperre


Kurz & einfach erklärt:

Ausschüttungssperre verständlich & knapp definiert

Eine Ausschüttungssperre ist die Begrenzung, welche vertraglich oder gesetzlich festgelegt wird, der Gewinnausschüttung an die Gesellschafter. Der Zweck einer solchen Sperre ist der Gläubigerschutz.

Zu einer sogenannten Ausschüttungssperre <b<ausschüttungssperre<> kommt es wie folgt: Wie viel von den Gewinn überhaupt an die Gesellschafter ausbezahlt werden darf – man nennt diese Auszahlungen Ausschüttungen – bestimmt sich entweder nach Gesetz oder Vertrag. Von der Seite des Gesetzgebers finden sich solche Beschränkungen etwa im Handels- bzw. Bilanzrecht.

Der Sinn und Zweck dieser Einschränkung ist der Gläubigerschutz. Sie erfüllt eine Kapitalerhaltungsfunktion. Bei Kapitalgesellschaften ist sehr gut aufzupassen, denn bei dieser Unternehmensform bleibt als Sicherheit grundsätzlich nur das bilanzielle Eigenkapital.

Es ist hier seitens der Gesellschafter von einem Zielinteressenskonflikt auszugehen, weil einerseits die Bilanzgewinne den Gesellschaftern persönlich zukommen sollen, als Ausschüttung andererseits das Unternehmen im selben Ausmaß eine gewisse Schwächung erleidet: Es wird ja Geld herausgenommen, mit dem es arbeiten könnte. Der Jahresabschluss erfüllt die Informationsfunktion für andere sowie die Ausschüttungsfunktion für den Gesellschafter selber.

Durch die gesetzliche Sperre ergeben sich klare Regeln, die auch der Rechtssicherheit aller Beteiligten dienen. Sie werden vom Gesetzgeber detailliert geschildert. Bei anderen Gesellschaftsformen sind diese gesetzlichen Schranken nicht erforderlich und eine Ausschüttungssperre daher nicht anzuwenden.

Vertragliche Ausschüttungssperren können im Gesellschaftsvertrag vereinbart worden sein, müssen aber nicht zwangsläufig aufgenommen werden. Falls solche bestehen, sind sie zwar freiwillig zustande gekommen, aber werden natürlich insbesondere durch das Vertragsrecht geschützt.

Betroffene Beträge sind in der Bilanz als Gewinnrücklage zu erfassen. Man nennt diesen Ablauf auch Gewinnthesaurierung (siehe Thesaurierung ).


Weiterführende Artikel:

Emission: Unter Emission ist im betriebswirtschaftlichen Sinne die Ausgabe von Aktien und anderen Wertpapieren zu verstehen. Die Platzierung dieser ...


Aktienindex: Ein Aktienindex ist eine Kennzahl, welche die Entwicklung ausgewählter Aktienkurse widerspiegelt. Der Index soll die Entwicklung ...


Bezugsverhältnis: Das Bezugsverhältnis stellt im Aktienrecht ein Verhältnis dar, in dessen Umfang ein Anteilseigner junge Aktien zu seinen ...


Bookbuildungverfahren: Das Bookbuilding-Verfahren (zu Deutsch Orderbuch-Verfahren) ist ein Emissionsverfahren, mit dessen Hilfe die Ausgabe von ...


Börsengesetz: Das deutsche Börsengesetz (BörsG) regelt den geschäftlichen Verkehr an der Börse. Es betrifft ausschließlich ...


Branchenfonds: Branchenfonds sind Investmentfonds, die das Kapital der Anleger überwiegend in Aktien eines bestimmten Wirtschaftszweiges ...

whatshot Beliebteste Artikel