Ausgaben bezeichnen die Verminderung des Netto-Geldvermögens eines Unternehmens (einer juristischen Persönlichkeit) oder einer Privatperson. Ausgaben entstehen durch Auszahlungen, Abgänge von kurzfristigen Forderungen oder dem Fälligwerden von Verbindlichkeiten.
Deshalb ist eine Ausgabe nicht zwangsläufig eine Auszahlung. Verbindlichkeiten reduzieren das Netto-Geldvermögen, nicht jedoch den Zahlungsmittelstand. Ausgaben müssen nicht immer mit Aufwand verbunden sein. Geschehen Ausgaben als Investition, z.B. in einen Rohstoff oder eine Immobilie, verringert sich auf diese Weise das Netto-Geldvermögen, das Gesamtvermögen bleibt jedoch unverändert.
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