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Lexikon » Arbitrage

Arbitrage


Arbitrage bezeichnet die Ausnutzung von Preisdifferenzen eines Gutes oder Wertpapiers an verschiedenen Börsen bzw. Märkten. Häufig betrifft das geringfügige Differenzen, die annähernd zeitgleich auftreten. Diese werden durch sogenannte Arbitragegeschäfte häufig in vergleichsweise großem Umfang abgewickelt.

Hinter einem Arbitragegeschäft steht in aller Regel eine Gewinnerzielungsabsicht. Nicht nur Preisunterschiede von Gütern, sondern auch Zinsunterschiede verschiedener Kapitalanlagen werden mittels Arbitragegeschäften ausgenutzt. Die Möglichkeit, Arbitragegeschäfte erfolgreich abzuschließen steigt, je transparenter verschiedene Märkte sind.

Aus volkswirtschaftlichem Aspekt ist anzumerken, dass Arbitragegeschäfte tendenziell dazu führen, dass Preisdifferenzen an verschiedenen Märkten ausgeglichen werden und somit nur in geringem Maße vorkommen.


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