Anlageberater


Kurz & einfach erklärt:

Anlageberater verständlich & knapp definiert

Anlageberater sind Mitarbeiter von Sparkassen, Banken oder anderen Instituten, die an Kunden gewerbsmäßige Empfehlungen zum Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren oder anderen Kapitalanlagen geben. Er macht Vorschläge, die den Anlagezielen des Kunden möglichst exakt entsprechen sollten.
notes Inhalte

Ein Anlageberater ist ein Spezialist im Vertrieb von Finanzprodukten. Er berät anhand von persönlichen und wirtschaftlichen Informationen des Kunden, welche Finanzprodukte für den Kunden sinnvoll sind und klärt über Risiken und Chancen auf. Eine Anlageberatung ist vor allem für Menschen mit geringer Anlageerfahrung besonders empfehlenswert, da viele finanzielle Risiken nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind.


Wie läuft eine Anlageberatung ab?


Eine Anlageberatung erfolgt im Normalfall in vier klar gegliederten Schritten:


  1. Der Anlageberater holt die erforderlichen Kundeninformationen ein.
  2. Der Kunde wird vom Anlageberater über alle für die Anlage wesentlichen Punkte informiert.
  3. Nach Ansicht der Kundeninformationen sucht der Anlageberater das passende Produkt.
  4. Alle besprochenen Punkte müssen in einem Beratungsprotokoll zusammengefasst werden.

Zwingende Pflicht – das Beratungsprotokoll


Anlageberater analysiert Aktienchart
Anlageberater: Oft keine Berater sondern Vertriebler

Die Erstellung eines Beratungsprotokolls durch den Anlageberater ist Pflicht. Jede Anlageberatung muss mit der Erstellung und Übergabe eines Protokolls an den Kunden abgeschlossen werden. Das Protokoll dient dem Kunden wie auch den Anlageberater als Sicherheit. Der Kunde hat die Möglichkeit, alle Einzelheiten des Gesprächs und zum angebotenen Produkt noch einmal nachzulesen und so eine fundierte Entscheidung zu treffen.


Der Anlageberater sichert sich ebenfalls mit einem Beratungsprotokoll ab. Er kann so den Nachweis erbringen, dass er über alle möglichen Risiken und Einzelheiten mit dem Kunden gesprochen und keine entscheidenden Informationen verschwiegen hat.


Auf welche Informationen haben Kunden Anspruch?


Grundsätzlich dürfen Anlageberater nur Finanzprodukte empfehlen, die sich auf Basis der Kundeninformationen realisieren lassen. Ebenso muss der Kunde die Funktionsweise und die Risiken des Finanzproduktes nachvollziehen können.


Im Vorfeld des Gespräches muss ein Anlageberater den Kunden darüber informieren, ob die Beratung mit einem Honorar verbunden ist. Vor Abschluss eines Geschäfts hat ein Anlageberater dem Kunden ein Produktinformationsblatt zukommen zu lassen. Diese Information muss folgende Angaben enthalten:


  • Art des Finanzproduktes und seine Funktionsweise;
  • Kosten, die auf den Kunden zukommen;
  • mögliche Risiken für den Kunden;
  • Aussichten auf Erträge und Kapitalrückzahlung unter Betrachtung verschiedener Marktbedingungen.

Fühlt sich ein Kunde schlecht beraten, kann er sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschweren. Die BaFin ist als Kontrollorgan zuständig und nimmt Kontakt zu dem Bankinstitut auf, für den der Anlageberater tätig ist.


Anlageberater – Zusammenfassung


  • Anlageberater sind insbesondere für Anfänger in der Geldanlage sinnvoll.
  • Beratungsprotokoll für den Kunden ist Pflicht.
  • Berater dürfen nur für den Kunden realisierbare Geldanlagen empfehlen.
  • BaFin dient als Beschwerdestelle und Kontrollinstanz für Anlageberater.

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