Akzessorität


Kurz & einfach erklärt:

Akzessorität verständlich & knapp definiert

Im Rahmen eines Kreditgeschäfts können Sicherheiten wie eine Bürgschaft oder eine Hypothek vereinbart werden. Diese Sicherheiten gelten einzig und allein für ein spezifisches Kreditgeschäft und sind untrennbar mit diesem verbunden. Tritt die Bank ihre Kreditforderung an eine dritte Partei ab, müssen auch die Sicherheiten überschrieben werden.
notes Inhalte

Der Begriff der Akzessorität ist im Kreditwesen gebräuchlich. Die Akzessorität liegt vor, wenn eine Sicherheit untrennbar von der Forderung abhängig ist. Die Sicherheit ist also vom Bestehen der Forderung abhängig. Daher sind BürgschaftenHypotheken und das Pfandrecht akzessorische Sicherheiten.

Eigenschaften einer Akzessorietät

Akzessorietät beschreibt einen Sachverhalt, bei dem das Bestehen eines Rechts von einem anderen Recht abhängig ist. Was auf den ersten Blick verklausuliert wirkt, lässt sich anhand des Beispiels der Hypothek schnell erklären. Nimmt ein privater Kreditnehmer ein Darlehen zum Bau oder Kauf einer Immobilie auf, so entsteht eine Forderung seitens der Bank auf Rückzahlung des Kredits. Als Kreditsicherheit wird in der Regel eine Hypothek vereinbart, die in Form eines Grundbucheintrags der Immobilie vorgenommen wird.

Dadurch besitzt die Bank jetzt zwei Rechte: Sie hat eine Forderung (Rückzahlung des Kredits) und eine damit direkt verbundene Kreditsicherheit (Hypothek), die einen Verkauf der Immobilie im Falle der Insolvenz des Kreditnehmers rechtfertigen würde. Tritt die Bank jetzt beispielsweise ihre Kreditforderung an ein anderes Kreditinstitut ab, so muss die Hypothek ebenfalls auf die andere Bank umgeschrieben werden. Genau dieses Prinzip, also die Abhängigkeit zweier Rechte bzw. einer Forderung und einer Sicherheit voneinander, beschreibt die Akzessorietät.

Akzessorietät bei einer Bürgschaft

Häufig angewendet wird das Prinzip der Akzessorietät auch bei Bürgschaften, die ebenfalls im Rahmen von Kreditgeschäften eingesetzt werden. Hierbei verpflichtet sich in der Regel eine Privatperson, für die Zahlungsausfälle eines Kreditnehmers bei einem spezifischen Kreditgeschäft zu haften. Auch diese Bürgschaft ist untrennbar mit der Forderung verbunden und gilt nicht hiervon losgelöst.

Sollte der Kreditnehmer beispielsweise noch einen anderen Kredit bei derselben Bank bedienen müssen und kommt es hier zu einem Zahlungsausfall, so haftet der Bürge hierfür nicht – es sei denn, er hat auch beim zweiten Kredit eine Bürgschaft abgegeben. Denn durch das Prinzip der Akzessorietät ist die erteilte Bürgschaft ausschließlich mit der genannten Forderung verbunden, beide Rechte können nicht voneinander getrennt betrachtet werden.

Akzessorietät – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Akzessorietät meint, dass eine Forderung und eine Sicherheit untrennbar miteinander verbunden sind
  • Das Prinzip kommt häufig bei Immobilienkrediten zum Einsatz
  • Überschreibt die Bank ihre Forderung an einen anderen Gläubiger, so muss auch die Sicherheit überschrieben werden

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