Abmahnung


Kurz & einfach erklärt:

Abmahnung verständlich & knapp definiert

Eine Abmahnung ist ein förmlicher Ausdruck, um auf ein Fehlverhalten hinzuweisen. Dies kann sowohl in schriftlicher als auch mündlicher Form erfolgen. Im Unternehmen kann eine mehrfache Abmahnung eines Mitarbeiters zur Kündigung desselben führen.
notes Inhalte

Bei der Abmahnung handelt es sich im Regelfall um eine schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer mit dem Inhalt, dass der Arbeitgeber ein wesentliches Fehlverhalten eines Arbeitnehmers rügt. Der wesentliche Zweck der Abmahnung ist die schriftliche Dokumentation eines Fehlverhaltens, die sich im Wiederholungsfall auch als schriftliches Beweismittel für die Durchführung und juristische Prüfung einer Kündigung einigt.

Die Abmahnung ist zwischen einem mündlichen Hinweis und der Kündigung einzuordnen


Im deutschen Arbeitsrecht gibt es vielfältige Regelungen, die den Arbeitnehmer vor einer willkürlichen Kündigung schützen. Seien es die gesetzlichen Kündigungsvorschriften oder aber auch darüber hinaus gehende Vereinbarungen der Arbeitgeberverbände mit den Arbeitnehmervertretungen bzw. Gewerkschaften. So kann es durchaus sein, dass ein Mitarbeiter nach zehn oder fünfzehn Jahren Betriebszugehörigkeit unkündbar ist, wenn ihm kein Fehlverhalten nachgewiesen wird. Oder er aber pro Jahr Betriebszugehörigkeit bei einer grundlosen Kündigung pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ein volles Monatsgehalt an Abfindung bekommt.

Allerdings sollen die Mitarbeiter auch bei langjähriger Zugehörigkeit und einem sicheren Arbeitsplatz weiterhin so etwas wie eine Normalleistung erbringen, um die Lohnkosten zu rechtfertigen und die Motivation zu erhalten. Deshalb gibt es verschiedene Instrumente, um die Störung eines Arbeitsverhältnisses beheben zu können oder aber auch eine substantiierte Trennung vorbereiten zu können.

Der Vorgesetzte des Mitarbeiters kann dabei mit einem freundlichen, anleitenden Gespräch zur Leistungssteigerung beginnen, um die vereinbarten Ziele anmahnen. Oder aber zum wesentlich formaleren Mittel der Abmahnung greifen. Diese ist sozusagen eine Art Warnschuss und besagt: "Nicht so weitermachen, dies gefährdet unsere Zusammenarbeit!" Ändert der Mitarbeiter dann sein Verhalten nicht grundlegend, dann verbessert die Abmahnung die Chance des Arbeitgebers eine Kündigung auszusprechen, die nicht unbedingt die volle vereinbarte Kündigungsfrist einhalten muss. Allerdings sind die Gerichte bei der Anerkennung der Abmahnung restriktiv, so gilt eine Abmahnung immer nur für den Bereich des Fehlverhaltens, für den sie ausgesprochen worden ist.

Ein noch stärkeres Mittel als die Abmahnung ist die sofortige, fristlose Kündigung eines Mitarbeiters. Diese ist allerdings nur sehr eingeschränkt zugelassen, beispielsweise wenn der Mitarbeiter in die Kasse greift oder Waren stiehlt und das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Seiten als massiv erschüttert anzusehen ist.

Was ein Arbeitnehmer bei einer Abmahnung tun kann?


Natürlich ist eine Abmahnung ein sehr deutliches Mittel des Ausdrucks des Missfallens durch den Arbeitgeber. Nur in den wenigsten Fällen lohnt es sich dagegen vorzugehen, beispielsweise bei falschen Behauptungen. Im Regelfall aber wird ein klärendes Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Wunder wirken können. Ansonsten hilft natürlich die Anpassung des kritisierten Verhaltens an das, was im Betrieb und in der Branche als üblich gilt. Abmahnungen haben indirekt auch eine Art "Verfallsdatum": Nach zwei Jahren sind Sie lt. geltender Rechtsprechung nicht mehr gültig, wenn das Fehlverhalten in dem angesprochenen Bereich nicht geändert worden ist.

Die wesentlichen Merkmale einer Abmahnung sind:

  • Es ist eine schriftliche Kommunikation im Regelfall zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Soll gleichzeitig eine schriftliche Mahnung sein, aber die Rückkehr in die normale Zusammenarbeit ermöglichen
  • Führt nicht direkt zur Kündigung, sondern ist eine Art Warnschuss und dient auch der schriftlichen Dokumentation

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