Abhängig Beschäftigte


Kurz & einfach erklärt:

Abhängig Beschäftigte verständlich & knapp definiert

Abhängig Beschäftigte arbeiten für einen Arbeitgeber und müssen dessen Anweisungen befolgen. Sie haben eingeschränkte Handlungsfreiheiten, verzeichnen dafür aber ein festes Gehalt und sind sozial abgesichert. Ihre Tätigkeit unterscheidet sich damit deutlich von einer selbstständigen Erwerbstätigkeit.
notes Inhalte

Unter die Kategorie der abhängig Beschäftigten fallen alle, die als Erwerbstätige in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen. Das gilt für sämtliche sozialversicherungspflichtig Beschäftigte inklusive Menschen in beruflicher Ausbildung, Praktikanten, Leiharbeiter und geringfügig entlohnte Arbeitnehmer. Diese Sozialversicherungspflichtigen bilden die größte Gruppe unter den abhängig Beschäftigten. Beamte, Richter und Soldaten kommen als weitere Gruppe hinzu.

Übersicht abhängig Beschäftiger

Übersicht der abhängig Beschäftigten nach der Definition des Statistischen Bundesamts:

  • Teilnehmer an Beschäftigungsprogrammen
  • Anteilseigner an Kapitalgesellschaften, sofern sie in diesem Unternehmen arbeiten
  • vorübergehend Nicht-Arbeitende, wenn der Arbeitsvertrag weiterläuft, zum Beispiel Kranke, Nutzer der Elternzeit
  • Personen, die freiwilligen Wehrdienst oder Freiwilligendienst leisten
  • alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
  • Beamte, Richter, Soldaten 

Merkmale der abhängigen Beschäftigung

Abhängig Beschäftigte gehen auf Basis eines Arbeitsvertrags ihrer Tätigkeit nach. In diesem halten beide Seiten den Umfang und die Art der Tätigkeit sowie die Höhe der Vergütung fest. Ein Kennzeichen der abhängigen Beschäftigung ist, dass die Erwerbstätigen den Weisungen ihres Arbeitgebers folgen müssen. Sie verzeichnen zudem ein Grundgehalt, das gegebenenfalls durch Boni und andere Zuschläge ergänzt wird. Zudem profitieren sie von einer umfassenden sozialen Absicherung, die konkrete Form unterscheidet sich zwischen einzelnen Beschäftigungsformen.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erwerben zum Beispiel Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte erhalten später eine Pension. Alle diese Merkmale differieren von den Eigenschaften einer selbstständigen Tätigkeit. Freiberufler und Gewerbetreibende arbeiten eigenständig, sie können sich unter anderem ohne Rücksprache die Arbeitszeiten frei einteilen und ihre Auftraggeber auswählen. Die Einnahmen können starken Schwankungen unterliegen, auch Verluste sind möglich. Um die soziale Absicherung gegen Risiken wie Krankheit und Altersarmut müssen sie sich selbst kümmern.

Abhängig Beschäftigte - Zusammenfassung:

  • in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber
  • Arbeitsvertrag als Grundlage
  • weisungsgebunden
  • festes Einkommen
  • soziale Absicherung

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