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Vorsteuer
Im Rechnungswesen gibt es ein so genanntes Vorsteuer Konto, auf welchen die Umsatzsteuer verbucht wird, die auf den Eingangsrechnungen verzeichnet ist. Grundsätzlich gilt also, dass es sich bei der Vorsteuer und der Umsatzsteuer um die selbe Steuer handelt – lediglich der Betrachtungspunkt ist entscheidend: Für ein Unternehmen A, dass Waren von einem anderen Unternehmen B bestellt hat, ist die Steuer auf der Rechnung des Unternehmens B die Vorsteuer. Für das Unternehmen B ist es hingegen die Umsatzsteuer.