Wenn der Unternehmer aus seinem Privatvermögen materielle oder auch finanzielle Werte dem Unternehmen zur Verfügung stellt, bezeichnet man dies als Privateinlage.
Das Eigenkapital des Betriebes wird dadurch erhöht. Buchhalterisch muss die Privateinlage natürlich auch auf dem Privatkonto gebucht werden. Beispiele wären hierzu verauslagtes Porto oder Reisekosten. Alle privat für den Betrieb nachvollziehbar verauslagten Beträge sind Privateinlagen.
Auch wenn ein Fahrzeug vom Privatvermögen in das Betriebsvermögen übergeht, spricht man von einer Privateinlage. Falls ein übergehendes Wirtschaftsgut drei Jahre vor der Privateinlage angeschafft worden ist, muss zwar buchhalterisch der entsprechende Wert erfasst werden, darf aber den Wert der maximal fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigen.
| « Private Rentenversicherung | Privatkredit » |