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Rechnungswesen » Rechnungswesen Lexikon » Kleinbetragsrechnung
Als Kleinbetragsrechnung bezeichnet man eine Rechnung, dessen Gesamtbetrag (inklusive Umsatzsteuer) 150,00 EUR nicht übersteigt. Für eine Rechnung dieser Art gelten spezielle Bestimmungen – so muss die Umsatzsteuer auf der Rechnung beispielsweise nicht extra aufgeführt werden – es reicht die Nennung des Brutto-Betrages.
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