Der Jahresfehlbetrag bezeichnet in der Buchführung das nach handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen ermittelte negative Ergebnis eines Geschäftsjahres. Er stellt das Ergebnis einer Verlustrechnung über eine Abrechnungsperiode dar.
Der Jahresfehlbetrag wird deshalb häufig auch als „reiner Verlust“ bezeichnet.
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