Der Begriff Geschäftsjahr ist eine Bezeichnung aus dem Handelsgesetzbuch (HGB). Er bezeichnet einen bestimmten Zeitraum des unternehmerischen Handelns, der dann in einem Jahresabschluss zusammengefasst wird. Ein Geschäftsjahr dauert zwölf Monate. Es kann verkürzt, aber nicht verlängert werden. Ein unvollständiges Geschäftsjahr wird als Rumpfgeschäftsjahr bezeichnet. Das Geschäftsjahr muss nicht mit dem Kalenderjahr deckungsgleich sein.
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