Das Recht, Geld von einem Schuldner zu fordern, wird auch als sogenannte Forderung bezeichnet. Sie entsteht demnach quasi automatisch, sobald ein Schuldverhältnis zwischen Marktteilnehmern zustande kommt. Die Forderung kann jedoch auch durch Gesetzesvorschrift oder Vertrag entstehen. Oftmals spricht man von sogenannten offenen Forderungen, wenn sie vom Schuldner noch nicht wieder beglichen wurden und somit noch bestehen.
Unternehmen müssen bestehende Forderungen in ihrer Bilanz ausweisen. Dabei müssen diese entweder dem Anlagevermögen oder dem Umlaufvermögen zugeordnet werden. Eine Verrechnung mit existierenden Verbindlichkeiten ist bilanzrechtlich nicht zulässig.
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