Lexikon » Bilanzierungsgrundsätze
Bilanzierungsgrundsätze sind Regeln und Pflichten bei der Erstellung von Bilanzen bzw. Jahresabschlüssen, für Kaufleute und Unternehmer, die allerdings an keiner Stelle des Gesetzes selbst definiert sind.
Grundsatz der Wahrheit
Alle anfallenden Geschäftsvorfälle sind zu buchen. Aus der Buchhaltung muss sich ein Bild der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Unternehmens ergeben.
Grundsatz der Klarheit
Die Konten müssen so angelegt sein das ein sachverständiger Dritter die wirtschaftliche Situation in angemessener Zeit nachvollziehen kann.
Grundsatz der Vorsicht
Im Zweifelsfall muss die wirtschaftliche Situation eher pessimistisch als optimistisch dargelegt werden.
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
Für die Buchhaltung betriebene Aufwände müssen in vernünftiger Relation zum Sachverhalt des Kontenwerks stehen.
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