Der Begriff Betriebsvermögen ist dem Einkommenssteuerrecht zuzuordnen und gegenüber dem Privatvermögen abzugrenzen.
Der Begriff ist eng gefasst. Danach umfasst Betriebsvermögen alle Gegenstände und Wirtschaftsgüter, die nach Ihrer Art oder ihrer Funktion dem betrieblichen Zusammenhang zugeordnet werden können.
Eine weitere Abgrenzung definiert das notwendige Betriebsvermögen als Güter, die ausschließlich und unmittelbar für betriebliche Zwecke genutzt werden oder dafür geeignet sind, dem Betrieb zu dienen. Dies kann auch Wirtschaftsgüter betreffen, die nicht in der Bilanz erfasst werden.
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