Als Abschreibungsbasis wird der tatsächliche Wert des Abzuschreiben Gutes bezeichnet. Wenn möglich, sollte der Wiederbeschaffungswert als Abschreibungsbasis verwendet werden. Außerdem ist zu beachten, dass bei selbst hergestellten Gütern (z.B. eine Maschinen, die man selber nutzt) die Herstellkosten als Abschreibungsbasis dienen.
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