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Lexikon » Abgrenzung (zeitlich)

Abgrenzung (zeitlich)


Jeder Geschäftsfall muss zeitlich so eingeordnet werden, dass eine eindeutige Zuordnung zu einer bestimmten Periode möglich ist. Üblicherweise wird hier die Zuordnung zu einem bestimmten Geschäftsjahr verlangt (Zum Beispiel Geschäftjahr 2009).

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