Starre Plankostenrechnung


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Mit Hilfe der Normalkostenrechnung lassen sich keine Informationen über Unwirtschaftlichkeiten und deren konkrete Ursachen in einem Unternehmen gewinnen. Aus diesem Grund wurde schon früh in der Kostenrechnung dazu übergegangen, die Istkosten mit Plankosten zu vergleichen.

Plankosten sind dabei die bei einem ordnungsgemäßen Betriebsverlauf zu erwartenden Kosten, basierend auf Erfahrungswerten der Vergangenheit.

Die einfachste Form der Plankostenrechnung ist die starre Plankostenrechnung. Bei dieser werden die Plankosten auf einen bestimmten, für die gesamte Periode festgelegten Beschäftigungsgrad berechnet. Verrechnet werden alle Kosten, also sowohl die Einzel- wie auch die Gemeinkosten, die als Gesamtsumme der geplanten Kosten einfließen.

So funktioniert die Kostenplanung:

  • Zunächst werden die Einzelkosten ermittelt, die bei einem wirtschaftlichen Verbrauch in der Periode anfallen. Das kann pro Kostenstelle, aber auch pro Kostenträger geschehen.
  • Dann werden die Gemeinkosten ermittelt. Voraussetzung ist eine Unterteilung des Unternehmens in Kostenstellen, um Gemeinkosten eindeutig zuordnen zu können.
  • Da bei der Planung ein bestimmter Beschäftigungsgrad unterstellt wird, müssen Bezugsgrößen festgelegt werden, die mit der geplanten Kostenart in einem proportionalen Verhältnis stehen. Das können entweder direkte Bezugsgrößen sein (Ausbringungsmenge in Stück, Produktionszeit in Stunden o.ä.), oder bei Kostenstellen ohne direkten Leistungsbezug (Verwaltung und Vertrieb, Forschung und Entwicklung) indirekte Bezugsgrößen wie Zuschlagsätze. Ist auch das nicht möglich (etwa bei der Kostenstelle Einkauf), müssen pauschale Vorgaben genutzt werden.
  • Dann muss die Planbeschäftigung festgelegt oder rechnerisch ermittelt werden. Sie stellt die Leistung dar, die in der Periode erbracht wird und auf die sich die Gesamtkosten verteilen.
  • Nun werden die Gesamtplankosten durch die Planbeschäftigung geteilt, um den Plankalkulationssatz (Kosten pro Leistungseinheit) zu ermitteln.
  • Verrechnet man diesen Plankalkulationssatz später mit der Istbeschäftigung (den tatsächlich produzierten Mengen), so ergibt das die verrechneten Plankosten.

Beispiel für die starre Plankostenrechnung:

Planbeschäftigung: 10.000 Stück
Gesamte Plankosten: 200.000 Euro
Plankalkulationssatz: 20 Euro/Stück
Istbeschäftigung: 4.000 Stück
Istkosten: 120.000 Euro
Die Kostenabweichung (Plankosten – Istkosten) von 80.000 Euro ist als Berechnung ziemlich nutzlos, denn die Istbeschäftigung entspricht nur 40% der Planbeschäftigung.

Bleibt noch der Vergleich von Istkosten (120.000 Euro) und verrechneten Plankosten (20 Euro/Stück * 4.000 Stück = 80.000 Euro), in diesem Beispiel 40.000 Euro. Das Problem hierbei: Die in den 20 Euro/Stück enthaltenen Fixkosten werden bei dieser Berechnung wie variable Kosten behandelt und linear berechnet. Es findet also eine falsche Proportionalisierung der Fixkosten statt.

Zusammenfassung starre Plankostenrechnung:

Die starre Plankostenrechnung

  • stellt eine einfache Möglichkeit der Berechnung dar
  • ist damit eine leicht zu nutzende Basis für die Kostenplanung
  • liefert allerdings keine Hilfestellung für die Kostenkontrolle
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