Kostenzurechnungsprinzipien


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Der Grundsatz des wirtschaftlichen Handels verpflichtet Unternehmen dazu, die entstandenen Kosten durch Erlöse zu (über-)decken, andernfalls ist der Fortbestand des Unternehmens gefährdet.

Es sind unterschiedliche Prinzipien für die Verrechnung der Kosten möglich und im praktischen Einsatz.

Und das wären folgende:

  • Verursachungsprinzip
  • Proportionalitätsprinzip
  • Tragfähigkeitsprinzip
  • Durchschnittsprinzip

Verursachungsprinzip

Das Verursachungsprinzip fordert einen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang bei der Zurechnung der Kosten auf eine Bezugsgröße, also etwa ein Produkt. Dabei sollen diesem Produkt nur die Kosten zugerechnet werden, die auch tatsächlich durch die Produktion dieses Produktes entstehen. Das Verursachungsprinzip geht von einem proportionalen Zusammenhang zwischen Bezugsgröße und Kostenhöhe aus.

Proportionalitätsprinzip

Das Proportionalitätsprinzip dient vor allem der Verteilung der Gemeinkosten, die hiernach proportional zu einer festgelegten Bezugsgröße auf die Kostenstellen zu verteilen sind. Die Kostenstellenkosten werden dann proportional zu einer Bezugsgröße auf die Kostenträger verteilt, die sich proportional zu den Kosten der Kostenstelle verhält, etwa die Leistungsstunden von Maschinen oder Personal.

Tragfähigkeitsprinzip

Einen anderen Weg der Gemeinkostenumlage beschreibt das Tragfähigkeitsprinzip. Die Kostenträger werden hier nur in dem Maße mit den Gemeinkosten belastet, wie sie diese tragen können. Gemessen wird der Grad der Tragfähigkeit etwa am Preis, Deckungsbeitrag oder Umsatz pro Kostenträger.

Durchschnittsprinzip

Die einfachste Form der Kostenverteilung ist das Durchschnittsprinzip, denn hier werden die Gemeinkosten mittels Division gleichmäßig auf alle Kostenträger verteilt. Es wird häufig in Kombination mit dem Verursachungsprinzip angewendet, um auch die Gemeinkosten zu decken. Allerdings ist es nur bei einem Einproduktunternehmen eine einfache Rechnung, während bei mehreren Produkten eine Gemeinkostenschlüsselung vorgenommen werden muss.

Zusammenfassung Kostenverrechnungsprinzipien

  • Die entstehenden Kosten müssen auf die Kostenträger verrechnet und von diesen am Markt erlöst werden
  • In der Regel wird dazu das Verursachungsprinzip angewendet, nach dem Motto: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch
  • Jedoch werden dadurch die Gemeinkosten nicht abgedeckt, hierzu müssen andere Verrechnungsprinzipien genutzt werden
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