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Die Herstellkosten des Umsatzes (kurz HKU) sind für die Berechnung der Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten nötig.
Grundlage für die Berechnung ist der Betriebsabrechnungsbogen (BAB), aus dem die benötigten Gemeinkostenzuschlagssätze entnommen werden.
Es sollen die Herstellkosten des Umsatzes berechnet werden. Es liegen folgende Ausgangsdaten vor:
Fertigungsmaterial: 1.450.000 €
Fertigungslöhne: 1.920.000 €
Minderbestand: 22.000 €
K-Zuschlagssatz f. Material: 20,5 %
GK-Zuschlagssatz f. Fertigung: 115 %
Vorgehensweise:
Als erstes berechnen wir die Herstellkosten der Erzeugung, in dem wir die Materialkosten (Fertigungsmaterial + Materialgemeinkosten) und Fertigungskosten (Fertigungslöhne + Fertigungsgemeinkosten) addieren.
Wenn wir dann die Bestandsveränderungen (Mehrbestand wird subtrahiert und Minderbestand wird addiert) reinrechnen, erhalten wir die Herstellkosten des Umsatzes.
Um jetzt die gesamten Selbstkosten eine Abrechnungsperiode (Monat, Jahr) zu erhalten, müssen wir die Gemeinkosten für Verwaltung und Vertrieb noch draufrechnen.
Wie das funktioniert, erfahrt ihr hier: Selbstkosten des Umsatzes