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Rechnungswesen » Kostenstellenrechnung » Betriebsabrechnungsbogen » Kostenstelleneinzelkosten

Kostenstelleneinzelkosten - Kostenstellengemeinkosten


Die Gemeinkosten lassen sich noch mal unterteilen in Kostenstelleneinzelkosten und in Kostenstellengemeinkosten. Wie unterscheiden sich diese beiden Kosten jetzt wieder von einander?

Definition: Kostenstelleneinzelkosten


Die Kostenstelleneinzelkosten können den jeweiligen Kostenstellen direkt (z. B. mit Hilfe von Belegen) zugerechnet werden. Beispiele hierfür sind Aufwendungen für Hilfsstoffe, die mittels Materialentnahmeschein (= Beleg) zugeordnet werden. So kann genau nachvollzogen werden, wie viel Kosten der jeweiligen Kostenart in welcher Kostenstelle angefallen sind.

In den Rechenaufgaben sind die Kostenstelleneinzelkosten meistens schon angegeben (im Aufgabentext oder bereits im BAB).


Definition Kostenstellengemeinkosten


Bei den Kostenstellengemeinkosten gibt es keinen solchen Beleg. Sie werden mittels Verteilungsschlüssel auf die Kostenstellen aufgeteilt. Beispiele für Kostenstellengemeinkosten: Abschreibungen, Miete, Steuern, Zinsen.

Wie werden mittels Verteilungsschlüssel die Kosten auf die Kostenstellen verteilt? Kostenstelleeinzeleinelrechnung - Kostenstellengemeinkosten Verteilungsschlüssel

Die Verhältniszahlen müssen hierbei als Teile angesehen werden, dass heißt wir haben 1,5 Teile für die Kostenstelle Material, 5 Teile für die Fertigung, 2 Teile für die Verwaltung und wiederum 1,5 Teile für den Vertrieb. Insgesamt (alle Teile der Kostenstellen addiert) haben wir also 10 Teile. Teilen wir nun die angefallene Zinskosten von 45000€ durch die 10 Teile, so wissen wir, dass 1 Teil 4500€ Kosten bedeutet. Nun ist es ganz einfach die genauen Kosten für jede Kostenstelle zu errechen:

Material: 1, 5 x 4500€ (Wert für 1 Teil) = 6750€
Fertigung: 5 x 4500€ = 22500€
Verwaltung: 2 x 4500€ = 9000€
Vertrieb: 6750€ (wie bei Material)

Die 45000€ Gesamtzinskosten wurden nun mithilfe eines Verteilungsschlüssels aufgeteilt und die Werte können nun in den BAB übernommen werden.



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