Betriebsmittelkosten


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Unter Betriebsmittelkosten versteht man die Kosten, die nicht direkt in ein Produkt einfließen, wie etwa das Material oder die Arbeitskraft, sondern durch die Nutzung entstehen. Typisches Beispiel ist etwas die Abschreibung von Maschinen oder dem Gebäude, aber auch die regelmäßige notwendige Wartung dieser Anlagen zählt dazu. Nicht vergessen darf man etwa den Fuhrpark oder andere „betriebliche Mittel“ die durch die Produktion abgenutzt werden.

Da im Gegensatz zu den Materialkosten die Betriebsmittelkosten nicht direkt dem Produkt zugeordnet werden können, werden die Kosten über Aufschläge oder andere Verteilungsarten kalkuliert. Wichtig dabei ist immer, dass wirklich alle Kosten eingerechnet werden.

Wertansätze der Betriebsmittelkosten

Bei der Kostenverteilung können die Wertansätze durchaus von den vorgeschriebenen Werten abweichen. Es müssen nicht unbedingt die tatsächlichen Kosten erfasst werden, sondern es ist durchaus möglich höhere Werte anzusetzen.

1. Beispiel:

Für die Produktion von bestimmten Produkten wird eine Maschine im Wert von 500.000 € genutzt. Die steuerliche Abschreibung erfolgt linear über einen Zeitraum von 10 Jahren – also mit jährlich 50.000 €.

Für die interne Kostenrechnung sollte allerdings die Überlegung vorrangig sein, ob die Kosten tatsächlich so verteilt werden, oder ob ein höherer Kostenansatz sinnvoll ist. Wird die Maschine etwa im 3-Schicht-System eingesetzt, wird die Nutzungsdauer vielleicht bei 5 Jahren liegen. Um das Risiko einer vorzeitigen Neuanschaffung einzukalkulieren, sollte vielleicht eine jährliche Abschreibung von 100.000 € zugrunde gelegt werden.

2. Beispiel:

Ein Investitionszuschuss von 20% wird direkt auf die Anschaffungskosten gebucht, so dass sich die AHK auf 400.000 € verringern. Bei einer Afa über 10 Jahre würde die jährliche Abschreibung 40.000 € betragen.

Da die Kalkulation vor allem nach vorne gerichtet ist, sollte trotzdem von den 50.000 € jährlicher Afa ausgegangen werden.

Prozentuale Verteilung der Kosten

Als nächstes stellt sich die Frage, wie die Kosten auf die einzelnen Produkte verteilt werden. Eine Möglichkeit ist, die vergangenen Werte prozentual im Verhältnis zu bestimmten anderen Werten zu setzen.

Beispiel & Berechnung:

Aus der Buchhaltung ist abzulesen, dass in der Vergangenheit 500.000 € Materialkosten, 500.000 € Personalkosten und 300.000 € Betriebsmittelkosten entstanden sind. Die Betriebsmittelkosten betragen also 30% der Material- und Personalkosten.

300.000 / (500.000 + 500.000) = 30%

Diese Kalkulationsbasis ist allerdings mit sehr viel Skepsis zu sehen, da zum einen nur Werte aus der Vergangenheit genommen werde, und keine betrieblichen Veränderungen berücksichtigt werden. Zum anderen entstehen Betriebsmittel meistens bei jedem Produkt unterschiedlich hoch. So wird zum Beispiel für ein hochwertiges Produkt eine hochwertige und präzise arbeitende Maschine genutzt. Dies wird mit dem prozentualen Aufschlag nicht berücksichtigt.

Konkretere Verteilung der Betriebsmittelkosten

Besser ist es, die Kosten verursachergerecht umzulegen. Dafür muss man sich natürlich weitere Gedanken machen. Wichtigste Basis dafür ist, wie viele Stunden die Maschine genutzt wird. Im Falle einer Abschreibung über 10 Jahre müssten die 50.000 € Abschreibung auf die Arbeitsstunden verteilt werden.

Beispiel & Berechnung:

Die geschätzte Nutzung der Maschine liegt im 1-Schicht-Betrieb bei 50%. Bei jährlichen Arbeitsstunden im Betrieb liegen bei 1800 h – bei einer 50%-igen Auslastung müssten die Abschreibung also auf 900 Betriebsstunden verdient werden.

Das heißt die 50.000 € : 900 h = 55,55 €/h

Bei einer Auslastung von 80%, würden die Betriebsstunden bei 1440 h liegen, wodurch die Betriebsmittelkosten mit 34,72 € pro Stunden kalkuliert werden müssten.
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