Anschaffungskosten von Anlagegütern


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Die Anschaffungskosten eines Anlagegutes gehören zwar weniger in die Kosten- und Leistungsrechnung, werden der übersicht halber hier aber trotzdem erklärt.

Die Ermittlung der genauen Anschaffungskosten eines Anlagegutes sind wichtig für Abschreibungen, da diese die Basis für die Ermittlung des Abschreibungsbetrages bilden. 

Die Anschaffungskosten setzen sich zusammen aus:

Kaufpreis

+ Anschaffungsnebenkosten (= Kosten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft, z. B. die Installation einer Maschine)

- Anschaffungsminderungen (= Skonti und Rabatte seitens des Lieferers)

= Anschaffungskosten

Anschaffungskosten berechnen im Detail

Merke: Was sind Anschaffungskosten?

Zu den Anschaffungskosten zählen alle Kostenpunkte, die Unternehmen für die Anschaffung eines Wirtschaftsguts entstehen, das langfristig genutzt wird.

Die Berechnung der Anschaffungskosten ist für Unternehmen von hoher Relevanz, denn auf dieser Basis lassen sich wiederum die Abschreibungen des Wirtschaftsguts kalkulieren. Als Ausgangspunkt für die generellen Anschaffungskosten dient immer der Kaufpreis eines Guts, der vom Verkäufer in Rechnung gestellt wird und dadurch belegt werden kann. Allerdings könnte der Händler beispielsweise Rabatte gewähren oder sonstige Preisnachlässe vereinbaren, die vom Unternehmen dann vom Anschaffungspreis abgezogen werden müssen. Hinzuaddiert werden können hingegen folgende Punkte:

  • Anschaffungsnebenkosten: Insbesondere größere Maschinen können nicht einfach in Betrieb genommen werden, sie müssen beispielsweise von einem Techniker installiert werden. Auch der Transport kann ein wichtiger Punkt der Nebenkosten sein.
  • Nachträgliche Anschaffungskosten: Hierzu gehören Aufwendungen, die erst nach der Inbetriebnahme des Vermögensgegenstandes anfallen. Es handelt sich fast ausschließlich um anschaffungsnahe Instandhaltungskosten bei Gebäuden.


Zu beachten gilt es, dass all diese Nebenkosten tatsächlich genau auf das Gut an sich bezogen werden müssen. Gemeinkosten wie beispielsweise die Gehälter der Mitarbeiter des Einkaufs lassen sich explizit nicht auf die Anschaffungskosten anrechnen.

Anschaffungskosten netto oder brutto?

Die Anschaffungskosten sind von Unternehmen grundsätzlich immer als Nettobetrag anzugeben. Das heißt, dass die 19 Prozent Umsatzsteuer vom Kaufpreis herausgerechnet werden. Schließlich können sich Unternehmen diese Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen, sie stellen keinen wirklichen Kostenpunkt dar. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht nur dann, wenn keine Erstattung der Vorsteuer erfolgt.

Ebenfalls als Nettowert anzugeben ist der eigentliche Kaufpreis. Bezahlt das Unternehmen die Rechnung des Verkäufers und erhält beispielsweise aufgrund der zeitnahen Bezahlung einen Rabatt, so ist dieser nachträglich vom eigentlichen Bruttopreis abzuziehen.

Abschreibung der Anschaffungskosten

Einen maßgeblichen Einfluss haben die Anschaffungskosten auf die Abschreibungen, die von Unternehmen vollzogen werden. Denn Wirtschaftsgüter, die nicht selbst hergestellt werden, müssen bzw. dürfen abgeschrieben werden, wobei die Anschaffungskosten als Ausgangswert für die Berechnung dienen. Dabei gibt die sogenannte AfA-Tabelle an, über welchen Zeitraum die angeschafften Güter üblicherweise genutzt und damit auch abgeschrieben werden dürfen. Ein Beispiel:

  • Ein Unternehmen erwirbt eine Maschine für 100.000 Euro (inklusive Anschaffungsnebenkosten).
  • Laut der AfA-Tabelle muss diese Maschine linear über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben werden.
  • Somit ergeben sich jährliche Abschreibungsraten von 20.000 Euro.

Beispiel für die Berechnung der Anschaffungskosten

Ein Unternehmen möchte ein neues Grundstück kaufen, um das Betriebsgelände zu erweitern. Der Preis für das reine Grundstück an sich betrage 1 Million Euro. Allerdings sind die Anschaffungsnebenkosten gerade bei Gebäuden und Grundstücken sehr hoch:



Sofern es sich um ein noch nicht erschossenes Grundstück handelt, kommen weitere Ausgaben wie etwa die Verlagerung eines Gas- und Wasseranschlusses hinzu. All diese Kostenpunkte kann das Unternehmen dem Grundstück direkt zuordnen und entsprechend belegen. So kommen letztlich 100.000 Euro zusammen, die ebenfalls zu den Anschaffungskosten hinzugerechnet werden. Insgesamt betragen die Anschaffungskosten damit 1.100.000 Euro.

Nicht ansetzbar wären beispielsweise die Ausgaben für eigene Mitarbeiter, die sich aktiv um die Suche nach einem Grundstück gekümmert haben, weil die Gehälter nicht eindeutig dem Grundstück zuzuordnen sind.

Info: Abschreibung von Grundstücken

Für eine mögliche Abschreibung haben die Anschaffungskosten des Grundstücks in diesem Fall keine Relevanz. Weil Grundstücke keine abnutzbaren Wirtschaftsgüter sind, findet auch keine Abschreibung statt. Lediglich außerplanmäßige Abschreibungen sind möglich, wenn sich der Wert des Grundstücks dauerhaft mindert.

Abgrenzung zu den Herstellungskosten

Anschaffungskosten können für alle Güter angesetzt werden, die von Unternehmen erworben werden. Es ist aber auch möglich, selbst Vermögenswerte wie etwa Maschinen herzustellen und anschließend zu verwenden. In diesem Fall werden die sogenannten Herstellungskosten für die Wertermittlung der produzierten Güter genutzt. Sie dienen in diesem Fall auch für die Berechnung der einzelnen Abschreibungsraten, wenn es sich denn um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt.

Anschaffungskosten – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Anschaffungskosten fallen beim Kauf von Gütern an, die langfristig genutzt werden
  • Zu den Anschaffungskosten gehören auch die direkt zurechenbaren Anschaffungsnebenkosten
  • Die Anschaffungskosten dienen als Basis für die Abschreibung von Gütern
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