Rechnungswesen » Jahresabschluss » Rückstellungen buchen
Zunächst muss im abgeschlossenen Geschäftsjahr eine Verbindlichkeit auftreten, die in eine Rückstellung umgewandelt wird. Dabei müssen die Voraussetzungen wie im Punkt Rückstellungen erfüllt sein.
Beispiel:
Die eXample GmbH schloss im November 2010 einen Kaufvertrag über 200 Holzplatten zu je 50,00 € ab. Der Gesamtpreis beträgt 10.000 €. Die Lieferung findet im Februar 2011 statt.
Zum Abschluss-Stichtag ist der Tageswert der Holzplatten auf 40,00 € gesunken.
Entsprechend des Niederstwertprinzips, muss der geringere Betrag angesetzt werden, obwohl die eXample GmbH an dem vereinbarten Preis von 50,00 € gebunden ist.
Somit entsteht ein drohender Verlust von insgesamt 2.000,00 €. Es wird daher eine Rückstellung gebildet:
Alternativ ist bei anderen Rückstellungsarten ähnlich zu Verfahren. Wichtig dabei ist, dass Rückstellungs- und Aufwandskonto immer netto gebucht werden.
Der Abschluss des Kontos erfolgt auch hier über das Schlussbestandskonto (SBK).
Im Beispiel:
Im neuen Geschäftsjahr 2011 muss das Unternehmen seinen geschätzten Wert der Rückstellung überprüfen. War die Schätzung zu hoch, gilt die Differenz als Ertrag. Ist sie zu niedrig ausgefallen liegt logischerweise ein Aufwand vor.