Ordentliche Kapitalerhöhung


Die ordentliche Kapitalerhöhung meint die Kapitalerhöhung durch Ausgabe junger Aktien. Bisherige Aktionäre haben dabei ein Bezugsrecht auf diese neuen Aktien, um einen Wertverlust zu vermeiden und den Altaktionären die Möglichkeit zu geben, ihren prozentualen Anteil am Unternehmen und somit auch ihr Stimmverhältnis zu wahren.


Eine ordentliche Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe junger Aktien in einem Bezugsverhältnis, z.B. 3:1. Dieses Bezugsverhältnis gibt an, für wie viele bisherige Aktien eine neue (junge) Aktie ausgegeben wird. In diesem Fall würden für 3 bisherige Aktien 1 neue ausgegeben werden.
Besitzt ein Aktionär also 3 Aktien, so hat er das Recht, eine weitere, neue Aktie direkt zu beziehen oder sich den Wert des Bezugsrechts auszahlen zu lassen und somit auf die Wahrung seines  Stimmverhältnisses zu verzichten.

Berechnung des Wertes des Bezugsrechts sowie des neuen Kurses

Bei Ausgabe neuer Aktien erhalten diese einen in der Regel niedrigeren Ausgabekurs. Da am Ende einer Kapitalerhöhung allerdings alle Aktien unter dem gleichen Wert (Kurs) laufen müssen, muss ein neuer Kurs berechnet werden. Dieser ergibt sich aus der Multiplikation der beiden Kurse mit ihrer jeweiligen Ziffer im Bezugsverhältnis. Der ursprüngliche Kurs wird also mit der ersten Zahl im Bezugsverhältnis multipliziert, der neue Kurs mit der zweiten. Anschließend werden die beiden Werte addiert und durch die Summe der Zahlen des Bezugsverhältnisses dividiert.


Gegeben seien ein alter Kurs von 300 ZE und ein neuer Ausgabekurs von 200 ZE sowie das bereits bekannte Bezugsverhältnis von 3:1.


(300*3) + (200*1) = 1.100

1.100 / 4 = 275 ZE


Der neue Kurs aller Aktien läge somit bei 275 ZE. Alte Aktien verlieren im Wert also um 25 ZE, da sie zuvor einen Wert von 300 ZE hatten. Diese Differenz ist der Wert des Bezugsrechts. Der Besitzer von 3 Aktien kann also entscheiden, ob er sich den Wertverlust seiner 3 Aktien von je 25 ZE auszahlen lassen möchte oder das Bezugsrecht wahr nehmen und eine neue Aktie zum Preis von lediglich 200 ZE kaufen möchte. Da der Aktionär diese Aktie für 200 ZE, statt zum Kurs von 275 ZE erwerben könnte, würde er in diesem Fall den Wertverlust seiner bisherigen Aktien von insgesamt 75 ZE durch den Erwerb der neuen Aktie zu dem um 75 ZE günstigeren Preis ausgleichen.

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