Leasing


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Leasing ist eine Sonderform der Miete.

Das Leasing gehört zu den „kreditähnlichen“ Finanzierungsformen. Es dient als Ersatz für eine Kreditaufnahme. Daher wird dem Unternehmen, aber auch Privatpersonen, von außen (Außenfinanzierung) Fremdkapital zur Verfügung gestellt (Fremdfinanzierung).

Wie funktioniert das Leasing?

Unter Leasing versteht man die mittel- oder langfristige Überlassung von Wirtschaftsgütern durch eine Leasinggesellschaft. Die Abwicklung erfolgt meist auf folgende Art:

  1. Zunächst einigen sich Leasingnehmer und Verkäufer des Wirtschaftsgutes (Hersteller oder Händler) über den Leasinggegenstand, z.B. ein Audi R8.
  2. Ist nun der entsprechende Audi R8 konfiguriert. Sind alle Zusatzleistungen, Farbe und Austattung des Fahrzeugs ausgewählt worden und haben sich Käufer und Verkäufer über den Preis geeinigt ➔ so wenden sich der Verkäufer, der Leasingnehmer oder auch beide an die Leasinggesellschaft.
  3. Diese Leasinggesellschaft erwirbt nun den fertig konfigurierten Audi auf Wunsch des Leasingnehmers vom Audi-Händler. Es entsteht ein Kaufvertrag zwischen dem Leasingunternehmen und dem Verkäufer.
  4. Im nächsten Schritt wendet sich der Leasinggeber an den Audiliebhaber und „verleast“ das Wunschmodell längerfristig an den Nutzer.
  5. Als Gegenleistung bezahlt der Leasingnehmer dem Leasinggeber periodisch (z.B. monatlich) ein gewisses Entgelt (= Leasinggebühr) und darf das Fahrzeug benützen.
  6. Bis zur vollkommenen Bezahlung des offenen Kaufpreises und der Zinsen (die Leasinggesellschaft will ebenfalls was verdienen) bleibt der Leasinggegenstand Eigentum des Leasingunternehmens.

Gestaltungsmöglichkeiten des Leasingvertrages

Rechtlich handelt es sich um keinen Kreditvertrag. Der Leasingvertrag ist ein eigener Vertrag, welcher dem Mietvertrag sehr ähnelt. Dieser kann unterschiedlich gestaltet werden:

  • Mit oder ohne Kaufoption
    Dem Leasingnehmer kann das Recht eingeräumt werden, das Leasingobjekt nach Ende der Vertragszeit zu einem bereits vereinbarten Preis zu erwerben.

  • Mit oder ohne Verlängerungsmöglichkeit
    Der Leasingnehmer erhält vertraglich das Recht, nach Ablauf der Leasingdauer den Vertrag zu verlängern.

  • Mit oder ohne Kündigungsrecht
    Dem Leasingnehmer kommt die Möglichkeit zu Gute, vom Vertrag nach Ablauf einer Mindestfrist nach Belieben zurücktreten zu können. Dies stellt jedoch ein hohes Risiko für den Leasinggeber dar, der das Objekt nach den Wünschen und Vorstellungen des Leasingnehmers angeschafft hat.

  • Amortisationsleasing oder Restwertleasing

Beim Amortisationsleasing werden die Raten so bemessen, dass das Leasinggut in der Leasingdauer vollständig oder fast vollständig bezahlt wird.

Beim Restwertleasing wird, wie der Name sagt, ein Restwert vereinbart. Wird das Investitionsgut intensiver genutzt, so muss der Leasingnehmer die Wertdifferenz begleichen oder das Gut auf jeden Fall um den Restwert kaufen.

  • Mit oder ohne „Full-Service“
    Full-Service-Leasings sind Verträge z.B. für den gesamten Fuhrpark (LKW) oder für Gebäude, d.h. inklusive Wartung und Versicherung.

„Sale and lease back“

Diese Form ist dann erforderlich, wenn das Wirtschaftsgut bereits vom Nutzer gekauft wurde und erst dann über das Leasing finanziert werden soll. Der Leasingnehmer verkauft das Leasingobjekt an die Leasinggesellschaft und least es anschließend sofort wieder zurück. Dieser Fall ist bei Bürogebäuden oder Hotels üblich.

Kosten des Leasing

Die Höhe der Leasingraten sind abhängig von

  • den Anschaffungskosten des Leasingobjekts
  • der Höhe der Anzahlung
  • der Laufzeit des Vertrages
  • dem Restwert am Ende der Laufzeit

Kauf oder Leasing?

Unterschiede für den Leasingnehmer:

  • Leasingraten gelten als Betriebsaufwand und verringern den Gewinn und die Ertragssteuern
  • Die Abschreibung entfällt, da das Anlagegut beim Leasinggeber aktiviert wird
  • Keine gesamte Kaufpreiszahlung ➔ Laufende Leasingraten
  • Leasingraten können den finanziellen Möglichkeiten angepasst werden
  • Die Summe aller Leasingraten ist allerdings höher als der bare Kaufpreis

Kredit oder Leasing?

Unterschiede für den Leasingnehmer:

  • Leasingraten sind zur Gänze Betriebsaufwand. Von den Kreditrückzahlungen ist jedoch nur der Zinsanteil ein Aufwand (NICHT der Tilgungsanteil!). Beim Kauf auf Kredit kann dafür die Abschreibung geltend gemacht werden.
  • Die Leasingdauer ist in der Regel kürzer, als die Nutzungsdauer für die Abschreibung
  • Beim Leasing sind die Kreditwürdigkeitsanforderungen geringer

Vorteile vom Leasing


  • Leasing führt nicht zu einer sofortigen Belastung der Liquidität (Leasing-Gegenstand muss nicht im Voraus bezahlt werden)
  • Monatliche Leasing-Zahlung fest vereinbart
  • Steuerersparnis (Leasing verursacht laufende Kosten)
  • Leasing erhöht die Flexibilität des Unternehmens

Nachteile vom Leasing


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