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Beim Leasing wird einem Unternehmen ein Anlagegegenstand (z. B. eine Maschine) für eine bestimmte
Zeit nur Nutzung zur Verfügung gestellt - gegen Entgelt natürlich.
Dabei sind die Eigentums - und Besitzrechte genau zu beachten: Der Eigentümer der Maschine bleibt der Leasinggeber
(also z. B. die Bank), Besitzer wird der Leasingnehmer, also das Unternehmen.
Leasing ist keine Finanzierung im eigentlichen Sinne.
In einem Leasingvertrag werden in der Regel
folgende Punkte festgelegt: Nutzungsdauer, monatliche Leasingsrate, Leasingsgebühr bei Vertragsabschluss,
Ende der Vertraugslaufzeit