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Die Kreditfinanzierung ist zusammen mit der Beteiligungsfinanzierung zu der Außenfinanzierung zuzuordnen.
Bei der Kreditfinanzierung wird dem Unternehmen Fremdkapital zugeführt, ohne dass der Geldgeber Anteilseigner wird.
Bei der Fremdfinanzierung durch Kredite entsteht für den Kreditgeber lediglich der
Anspruch auf Zins und Tilgung für die bereitgestellte Geldmenge, im Insolvenzfall auch der Anspruch auf einen Teil der Insolvenzmasse.
Der Gläubiger (= Kreditgeber) hat weder das Recht auf Mitbestimmung innerhalb des Unternehmens, noch muss er für das Handeln des Schuldners (= Kreditnehmer) in irgendeiner Form haften.
Es ist zu beachten, dass der Kredit eigentlich immer befristet ist. Das heißt, dass das Kapital dem Schuldner nur für eine bestimmte Dauer überlassen wird (z.B. Kreditdauer 5 Jahre).
Vorteile:
Nachteile:
Die Erkläuterung der verschiedenen Kreditarten befindet sich auf dieser Seite: Kreditarten